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Neuregelung des Gewährleistungsrechts lässt Gebrauchtwagen noch schneller altern

Die Inzahlungnahme von Gebrauchtwagen bei Kauf eines Neuwagens ist für viele Käufer eine Grundvoraussetzung bei der Auswahl eines Autohändlers. Wer sich nicht selbst um den Verbleib des abgelegten Fahrzeugs kümmern möchte, nutzt gerne den Service der Händler. Viele Käufer akzeptieren dafür sogar Abschläge bei der Anrechnung auf den Neukaufpreis gegenüber einem potenziell höheren Erlös eines aufwendigen Privatverkaufs. Besonders attraktiv für Käufer ist die Inzahlungnahme älterer Fahrzeuge mit hoher Laufleistung und Mängeln, die auf dem freien Markt nur noch schwer zu verkaufen sind. Für Händler erklärt sich die Inzahlungnahme objektiv unattraktiver Fahrzeuge in erster Linie als Marketingaspekt. Einfach ausgedrückt übersteigt das Interesse am Verkauf des Neuwagens die Vorbehalte gegenüber einem potenziellen gebrauchten Ladenhüter. Das lukrative Neuwagengeschäft macht letztlich der Händler, der dem Käufer den besseren Service bietet.

An private Kunden sind alte Gebrauchtwagen seit 2002 praktisch kaum mehr verkäuflich. Mit der damaligen Reform des Schuldrechts stieg die Gewährleistungspflicht für Gebrauchtwagen seitens gewerblicher Händler gegenüber Privatkunden auf 24 Monate. Das damit verbundene Risiko ließ sich in den meisten Fällen aufgrund der Marktpreise für alte Gebrauchtwagen mit hoher Laufleistung kaum mehr rechtfertigen. Entsprechend wuchs der Markt für den B2B-Handel und vor allen Dingen für den Gebrauchtwagen-Export.

Ab dem 1. Januar 2022 wird der Bedarf an gewerblichen Abnehmern für Gebrauchtwagen aller Voraussicht nach zusätzlich ansteigen. Mit Verabschiedung einer Gesetzesreform im Gewährleistungsrecht hat der Gesetzgeber die Beweislastumkehr von bisher sechs Monaten ab 2022 auf 12 Monate erhöht. Das heißt, statt eines halben muss ein gewerblicher Händler gegenüber einem privaten Käufer nun ein volles Jahr nachweisen, dass ein nach Verkauf erkannter Sachmangel nicht bereits bei Übergabe vorlag. Kann er nicht belegen, dass das gebrauchte Fahrzeug ohne den Mangel übergeben wurde, haftet er für den Schaden. Erst nach Ablauf der Jahresfrist fällt die Beweislast an den privaten Käufer.

„Mit der Verdopplung der Dauer der Beweislast verdoppelt sich letztlich auch das Risiko für den Händler“, weiß Ron Saller, Vertriebsleiter digitale Produkte der Ingo Software GmbH, Anbieter der B2B-Online-Handelsplattform KFZ-Auktionsportal.de. „Selbst ältere Gebrauchte, die bisher noch für einen Verkauf an Privatkunden in Frage gekommen wären, werden zukünftig aus Sicherheitsgründen nur noch an gewerbliche Händler und Exporteure weitergereicht werden können. Entsprechend ist zu erwarten, dass für Händler noch mehr Aufwand rund um die Inzahlungnahme entstehen wird.“

Viele Autohäuser nutzen gezielt B2B-Gebrauchtwagenportale, um Inzahlungnahmen möglichst schnell an Wiederverkäufer und Exporteure zu veräußern. Eine aufwendige Käufersuche und lange Standzeiten erzeugen Kosten, welche die meist bereits unliebsame Praxis der Inzahlungnahme alter Gebrauchter zusätzlich belasten. Besonders gefragt sind hierbei Auktionsportale, die einen schnellen Abschluss und höchste Erlöse versprechen und rechtssicher eine Sachmängelhaftung ausschließen.

Für die Nutzer solcher Gebrauchtwagenportale zählt in erster Linie deren Seriosität. Selbstverständlich lautet das erklärte Ziel, die Inzahlungnahmen nach Möglichkeit mit Gewinn zu verkaufen. Dabei spielen nicht zuletzt die Konditionen der Portalanbieter eine zentrale Rolle. Registrierungskosten, Gebühren für die Fahrzeugeinstellung, Einstellquoten und eine aufwendige Datenerfassung schmälern die Erträge aus dem Verkauf zusätzlich. Diese Kosten machen die Inzahlungnahme schnell zum Verlustgeschäft.

„Wir sind als Anbieter der Gebrauchtwagen-Auktionsplattform mit KFZ-Auktionsportal.de seit über 15 Jahren im Geschäft“, erklärt Saller. „Bis heute verlangen wir keine Registrierungsgebühren und haben die Einstellgebühren seit 2006 nur dreimal erhöhen müssen. Eine weitere Anpassung ist für die absehbare Zukunft nicht geplant. Selbst wenn ein Fahrzeug wider Erwarten bis zum Verkauf mehrfach zur Auktion gestellt werden muss, fällt die Gebühr von 59 Euro pro Fahrzeug nur einmal an.“

Hohe Grundkosten treiben Anbieter dazu, sich für eine einzelne Plattform zu entscheiden. Diese Entscheidung schränkt die Erfolgschancen auf einen schnellen Verkauf deutlich ein.

„Wir sind uns der Qualität unserer Plattform durchaus bewusst“, betont Saller. „Trotzdem raten wir grundsätzlich zu einem Portal-Mix. KFZ-Auktionsportal.de ist dabei ein wichtiger Baustein der gesamten Inzahlungnahme-Strategie und aufgrund der transparenten Kosten-Struktur und seiner unkomplizierten Handhabung bei hoher Verfügbarkeit und Bieteranzahl bestens geeignet, Wiederverkäuferfahrzeuge schnell, sicher, zuverlässig und gewinnbringend ‚vom Hof zu bekommen‘.“

Über die Ingo Software GmbH

Die Erfolgsgeschichte der IngoSoftware GmbH beginnt in Ingolstadt. Als Unternehmen der 1950 gegründeten HWGruppe, einem traditionsreichen und inhabergeführten Familienunternehmen mit über 9 Autohäusern an den Standorten Ingolstadt, Regensburg, Pfaffenhofen und Abensberg, zählt die IngoSoftware als Teil des Unternehmens mit zu einer der größten und erfolgreichsten Automobilhändlergruppen im Süddeutschen Raum.

Mit dem Motto "Aus der Praxis für die Praxis" bewegen wir uns als IT-Einheit permanent am Puls der Zeit und verfügen über langjährige und fundierte Kenntnisse der Automobilbranche.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Ingo Software GmbH
Manchinger Str. 80
85053 Ingolstadt
Telefon: +49 (841) 9640-701
Telefax: +49 (841) 9640-170
https://www.ingo-software.de

Ansprechpartner:
Ron Saller
PLZ 1,7,8,9
E-Mail: ron.saller@hwgruppe.de
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