Beim Sommerurlaub ist trotz Corona wieder vieles möglich. Die Folge: Alle wollen die neue Freiheit nutzen und ihre Koffer packen. Wer seine Urlaubstage allerdings schon aufgebraucht hat oder zunächst wichtige Aufträge abarbeiten muss, hat jetzt das Nachsehen. Doch nicht jeder Arbeitnehmer möchte das hinnehmen. Die Lösung: Sie betrügen und melden sich krank, um ein paar zusätzliche Urlaubstage herauszuschlagen. Wir verraten, bei welchen Anzeichen Arbeitgeber misstrauisch werden sollten.
Blaumachen war wahrscheinlich noch nie so einfach: Die Krankschreibung per Telefon wurde Mitte Juni noch einmal verlängert – die Sonderregelung gilt nun bis Ende September. Bis zu sieben Tage können sich Arbeitnehmer derzeit telefonisch krankschreiben lassen. Diese Maßnahme zum Infektionsschutz und auch das vermehrte Arbeiten im Homeoffice spielen Arbeitnehmern in die Karten.
Auswirkungen von Lohnfortzahlungsbetrug auf den Betrieb
Urlaub auf Attest ist mehr als ein Kavaliersdelikt: Krankfeiern schadet dem Betriebsklima, da es für die Kollegen oft Mehrarbeit bedeutet. Gleichzeitig hat Lohnfortzahlungsbetrug einen wirtschaftlichen Schaden für das Unternehmen zur Folge: Der Arbeitgeber muss nicht nur das Gehalt des krankgemeldeten Mitarbeiters zahlen, sondern auch für Ersatz sorgen und zusätzliches Personal beschäftigen.
Sieben typische Anzeichen für Lohnfortzahlungsbetrug
Bei folgenden Auffälligkeiten im Zusammenhang mit Krankmeldungen sollten Chefs genau hinsehen, da sie auf „Blaumacheritis“ im Betrieb hindeuten können:
- Ein Mitarbeiter meldet sich auffallend oft an Brückentagen krank
- Ein Mitarbeiter fehlt meist vor oder nach dem Wochenende
- In einem Betrieb, in dem eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erst ab dem vierten Krankheitstag verlangt wird, ist ein Mitarbeiter häufig drei Tage krank
- Ein Mitarbeiter erkrankt unmittelbar nach der Ablehnung seines Urlaubsantrags oder während der gewünschten Urlaubszeit
- Ein krankgeschriebener Mitarbeiter wird dabei beobachtet, wie er sich genesungswidrig verhält. Das bedeutet: Er tut etwas, das den Heilungsprozess hinauszögert. Möglicherweise ist das auch ein Hinweis darauf, dass gar keine Erkrankung vorliegt
- Mehrere Mitarbeiter sind auffallend oft krank und erhalten ihre AU alle vom selben Arzt
- Die Krankmeldung erfolgt direkt im Anschluss an einen Urlaub
Nicht selten werden Chefs bei diesen Verhaltensweisen ihrer Mitarbeiter misstrauisch, ohne jedoch einen Lohnfortzahlungsbetrug zweifelsfrei nachweisen zu können. Gerade einem ärztlichen Attest kommt vor dem Arbeitsgericht eine sehr hohe Beweislast zu – hier stehen Arbeitgeber vor ganz besonderen Herausforderungen, wenn sie einem Mitarbeiter nachweisen wollen, dass er krankmacht. Hinzu kommt, dass der Verdacht in einigen Fällen auch unbegründet sein kann. Deshalb ist es wichtig, Mitarbeiter nicht unter Generalverdacht zu stellen. Erst wenn sich die Fehlzeiten eines Mitarbeiters auffällig häufen und es deutliche Hinweise auf Lohnfortzahlungsbetrug gibt, sollten Arbeitgeber handeln.
Detektive kennen die Tricks der Blaumacher
Gibt es einen konkreten Verdacht, ist es am besten, diesen zu dokumentieren und einen Detektiv mit der Aufklärung des Falls zu beauftragen. Meist liegen Chefs mit ihrer Vermutung richtig. Während unserer fast 30-jährigen Ermittlungstätigkeit haben wir festgestellt: Ein Verdacht bestätigt sich in neun von zehn Fällen. Professionelle Ermittler führen Observationen durch, um Nachweise dafür zu sammeln, dass die Zielperson in Wahrheit gar nicht erkrankt ist. Ein Beispiel: Eine Mitarbeiterin ist wegen Migräne krankgemeldet. Der Detektiv findet heraus, dass sie sich nicht in ihrer Wohnung auskuriert, sondern stattdessen eine rasante Mountainbike-Tour in den Alpen unternimmt. Genauso unglaubwürdig ist es, wenn ein Mitarbeiter vorgibt, einen Magen-Darm-Virus zu haben und dann vom Detektiv dabei ertappt wird, wie er an der Strandbar einen Cocktail nach dem anderen bestellt. Die Überwachung oder fachkundige Recherchen liefern dem Arbeitgeber die nötigen Beweise, um rechtliche Schritte gegen den Mitarbeiter einleiten zu können.
Nur ausgebildete Detektive sind Profis
Bei der Auswahl der Detektei ist es empfehlenswert, darauf zu achten, dass die Ermittler gut ausgebildet sind, denn das Berufsbild des Detektivs ist in Deutschland nicht reglementiert. Der Einsatz ZAD geprüfter Privatermittler (IHK)bei Lohnfortzahlungsbetrug garantiert Arbeitgebern nicht nur rechtskonforme Ermittlungen im Rahmen des Erlaubten, sondern stellt auch sicher, dass die gesammelten Beweise vor Gericht verwertbar sind.
Die Detektei Lentz & Co. GmbH wurde im März 1995 gegründet und hat sich ausschließlich auf die Durchführung von Ermittlungen, Recherchen und Observationen in Deutschland, Europa und Übersee für private Mandanten, Rechtsanwälte und Firmen spezialisiert.
Unser geschäftsführender Gesellschafter Marcus R. Lentz ist selbst ZAD geprüfter Privatermittler – IHK und geprüfter Fachgutachter und Sachverständiger für das Detektei- und Bewachungsgewerbe und als solcher wegen seiner fachlichen Expertise schon oftmals von zahlreichen Gerichten bundesweit als sachverständiger Gutachter durch schriftlichen Beschluss berufen.
Für die ‚Nachweisbare, geprüfte Qualität bei Wirtschafts- und Privatermittlungen‘ sind wir nach dem Standard DIN SPEC 33452 und für unser Qualitätsmanagement nach DIN ISO 9001:2015 durch den TÜV geprüft und zertifiziert.
Wir beschäftigen ausschließlich zweijährig in Vollzeit ausgebildete ZAD geprüfte Privatermittler – IHK in Festanstellung. Eine Kooperation mit Subunternehmern und Aushilfen findet nicht statt.
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