>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Best Practice: Ersetzendes Scannen unter Berücksichtigung der GoBD (Webinar | Online)

Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) vom 14. November 2014 haben zum 1. Januar 2015 die GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungs-systeme) abgelöst. Wie bereits im Jahresbericht des Normenkontrollrats in Jahre 2014 ausgeführt, führen die GoBD für die Wirtschaft zu mehr Rechtssicherheit und tragen dadurch insbesondere zu einer Stärkung der elektronischen Archivierung bei. Diese erste Version aus 2014 wurde dann Mitte 2019 durch eine Neufassung abgelöst, die dann aber bereits nach einem Monat vom BMF wieder zurückgezogen wurde. Seit dem 28. November 2019 liegt nun die finale „neue“ Neufassung der GoBD vor.

Eventdatum: Dienstag, 26. Oktober 2021 10:00 – 11:00

Eventort: Online

Firmenkontakt und Herausgeber der Eventbeschreibung:

REISSWOLF International GmbH
Wilhelm-Bergner-Straße 3 A
21509 Glinde
Telefon: +49 (40) 3346300
http://www.reisswolf.com

Für das oben stehende Event ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben)
verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Eventbeschreibung, sowie der angehängten
Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH
übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit des dargestellten Events. Auch bei
Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung
ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem
angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen
dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet