Ohne genehmigte Lichtquelle keine Betriebserlaubnis
Wer eine lichttechnische Einrichtung nachträglich ändert, nimmt in Kauf, dass die Bauartgenehmigung erlischt. Zu den nachträglichen Änderungen zählt der Austausch der bisher verwendeten Glühlampen durch eine Lichtquelle, die hierfür keine Bauartgenehmigung aufweist. „Einfacher ausgedrückt: Das eigene Fahrzeug hat ohne Bauartgenehmigung keine Betriebserlaubnis mehr und darf nicht auf öffentlichen Straßen bewegt werden“, erklärt Stahl.
Gab es bis vor kurzem aufgrund der Vorschriften in Deutschland gar keine Möglichkeit für die Nachrüstung von LED-Lampen, so hat sich dies mittlerweile geändert. Verschiedene Hersteller haben LED-Lichtquellen auf den Markt gebracht, die für den nachträglichen Einbau vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zugelassen sind. Hierfür haben die Lichtquellenhersteller ihre Produkte in Verbindung mit ausgewählten Scheinwerfern und Fahrzeugmodellen prüfen lassen – unter anderem im Lichtlabor von TÜV Rheinland. Dadurch haben sie für ihre Produkte eine „Allgemeine Bauartgenehmigung“ (ABG) mit Verwendungsbereich erhalten. Die Genehmigung gilt nur für die im Verwendungsbereich aufgeführten Scheinwerfer in Verbindung mit den zugehörigen Fahrzeugmodellen. „Wer sein Fahrzeug nachträglich mit LED-Lichtquellen ausstatten möchte, muss also darauf achten, dass die Lichtquelle für den Scheinwerfertyp in Kombination mit dem eigenen Fahrzeugmodell zugelassen sind – der Blick aufs Detail ist entscheidend“, sagt Stahl.
Einzelabnahme bei lichttechnischen Einrichtungen nicht möglich
Hinzu kommt, dass sich zwar bestimmte Änderungen an Fahrzeugen etwa in Verbindung mit Tuning durch sogenannte Einzelabnahmen eintragen lassen – nicht jedoch Änderungen an den lichttechnischen Einrichtungen. „Der einzige Weg zur Nachrüstung von LED-Lichtquellen ist tatsächlich der Kauf entsprechend zugelassener Austauschlichtquellen – falls es ein entsprechendes Angebot für das eigene Fahrzeugmodell gibt“, sagt Lichtexperte Stahl.
Weitere Informationen zu An- und Umbauten an Fahrzeugen und der Abnahme von Änderungen gibt es unter www.tuv.com/tuning bei TÜV Rheinland.
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