>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

HEID warnt: Stellschrauben für Beleihungswertermittlung nicht übermäßig lockern

 

  • Novellierung durch BaFin angekündigt
  • Beleihungswertermittlungsverordnung nicht mehr auf der Höhe der Zeit
  • Beleihungswerte müssen auch künftige Risiken einpreisen

Nach welchen Kriterien Banken und andere Kreditgeber den Beleihungswert eines Grundstücks beziehungsweise einer Immobilie ermitteln können, ist in der Beleihungswertermittlungsverordnung, kurz BelWertV, festgeschrieben. Sie wurde bereits 2006 veröffentlicht und entspricht heute nicht mehr in allen ihren Vorschriften den aktuellen Entwicklungen des Immobilienmarktes. Deshalb hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Neuregelung angekündigt. Die BelWertV hat eine wichtige Funktion im Gefüge der Ermittlung von Beleihungswerten. Denn es geht für die Kreditgeber darum, in welcher Höhe sie einen Kredit ausreichen können.

„Ich begrüße eine Novellierung der BelWertV, denn eine moderate Anpassung an die Marktentwicklung ist überfällig. Trotzdem warne ich vor Überschwang. Die sehr hohen Ausschläge aktueller Marktpreise sollten nicht übernommen werden. Beleihungswerte müssen weiterhin ihre Funktion wahren und Risiken einpreisen. Denn sie gelten regelmäßig über eine lange Laufzeit von vielen Jahren, sind also in die Zukunft gedacht“, sagt André Heid, zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien und Geschäftsführer der HEID Immobilienbewertung.

An welchen Stellschrauben bei einer Novellierung der Verordnung gedreht werden soll, ist noch nicht bekannt. Möglich wäre eine Anpassung der Kapitalisierungszinssätze. Diese sind in der bisherigen Fassung der BelWertV sehr hoch, was nicht mehr der nun bereits seit Jahren andauernden Niedrigzinsphase entspricht. Die in der Verordnung recht starr verorteten hohen Zinssätze entsprechen nicht mehr der Realität. In der Folge wird die Diskrepanz zwischen den Marktwerten und den Beleihungswerten immer höher.

Möglich wäre auch, die stark gestiegenen Immobilienpreise in der Verordnung zu berücksichtigen. „Ich möchte allerding davor warnen, die gegenwärtige Boomphase überzubewerten. Es kann immer anders kommen, dann haben sowohl Kreditgeber als auch Kreditnehmer Probleme“, merkt André Heid an. Er plädiert für eine moderate Anpassung.

Über Heid Immobilienbewertung

Mit über 20 Jahren Erfahrung in der Immobilienwirtschaft und einem Expertenteam aus 80 zertifizierten Immobiliengutachtern bietet HEID Immobilienbewertung sowohl privaten als auch gewerblichen Kunden höchste Sachkompetenz bei der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken. Als Mitglied des Deutschen Gutachter und Sachverständigen Verbands (DGuSV), einem der größten Sachverständigenverbände im deutschsprachigen Raum, orientieren sich die Mitarbeiter von HEID an höchsten Qualitätsstandards und sind dabei umfassend vernetzt. Allein 2020 erstellte das Unternehmen mehr als 3000 Gutachten für private und gewerbliche Kunden sowie die öffentliche Hand.

https://www.heid-immobilienbewertung.de/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Heid Immobilienbewertung
Ziegelstraße 25
69190 Walldorf
Telefon: +49 (6227) 6989772
Telefax: +49 (6227) 69897721
http://www.heid-immobilienbewertung.de

Ansprechpartner:
Ing. M. Sc. André Heid
Heid Immobilien GmbH
Telefon: +49 (800) 9090282
E-Mail: kontakt@heid-immobilienbewertung.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel