>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Dank smarter Technik beruhigt in den Urlaub fahren

Die Sehnsucht, die durch Corona auferlegten Beschränkungen gegen ein paar Tage Urlaub einzutauschen, ist bei vielen Menschen groß. Und zunehmend können sie sich diese Reiselust auch erfüllen. Wer in den Urlaub fährt, muss dieses Jahr noch mehr berücksichtigen als bei Urlaubsreisen in „normalen“ Zeiten. Was aber in diesem Sommer wie vor jeder Urlaubsreise gleichgeblieben ist, sind die üblichen Sicherheitsvorkehrungen, bevor es losgeht: Sind alle Fenster und Türen verschlossen, ist der Ofen ausgeschaltet und die Wohnung gegen Einbrecher gesichert? Besitzer eines Smart Home profitieren dabei von technischer Unterstützung, sollten aber auch einiges beachten.

Schutz gegen Einbrecher

Ein empfehlenswerter Schutz gegen Einbrecher ist zum Beispiel eine vom Smart Home erstellte Anwesenheitssimulation: Zu unterschiedlichen Zeiten gehen Lichter, Radio und TV an, Rollläden fahren rauf und runter. So als wären die Bewohner daheim. „Nutzer sollten das System bereits ein paar Tage zuvor programmieren und ausprobieren und dann zur Abreise aktivieren. Fast immer ist die Simulation auch per App vom Urlaubsort steuerbar“, so Tobias Hollmann, Smart Home-Experte bei TÜV Rheinland. Auch eine professionelle Einbruchmeldeanlage, die mit Licht, Rollläden, Kamera, Sirene und einem Sicherheitsdienst vernetzt ist, kann das Risiko eines Einbruchs verringern. Sowohl bei der Auswahl der Geräte als auch der Installateure einer solchen Einbruchmeldeanlage sollten Hausbesitzer auf eine entsprechende Zertifizierung bzw. Qualifikation achten. So bietet TÜV Rheinland beispielsweise eine Prüfung zum „Fachberater Einbruchschutz (TÜV)“ an und zertifiziert Komponenten von Einbruchmeldeanlagen, beispielsweise Bewegungsmelder oder Übertragungseinrichtungen. „Für qualitativ hochwertigen Schutz am besten auf die Einhaltung der Normen EN 50131 oder DIN VDE 0833-3 achten“, sagt Tobias Hollmann.

Smarte Geräte abhängig von Urlaubszeit aktivieren

Aber nicht alle intelligenten Geräte müssen während des Urlaubs aktiviert bleiben. So wird der automatisch aufgebrühte Kaffee nicht benötigt, die Heizung kann dauerhaft auf Minimum laufen und der Staubsauger-Roboter kann am Tag vor der Rückkehr einmalig per App aktiviert werden. Smart-Home-Nutzer sollten auch Nachbarn über programmierte Anwesenheitssimulationen informieren, damit sie nicht verunsichert sind und möglicherweise die Polizei rufen. Für den Notfall ist es zudem empfehlenswert, dass Nachbarn auch wissen, wie smarte Geräte auszuschalten sind. „So könnten Sie beispielsweise Rasenmäher-Roboter oder die Beregnungs-Anlage bei starkem Unwetter deaktivieren“, erklärt TÜV Rheinland-Experte Tobias Hollmann. Trotz aller digitalen Unterstützung: Den aufmerksamen Nachbarn kann keine Technik ersetzen.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Antje Schweitzer
Pressesprecherin Fachpresse
Telefon: +49 (221) 8065597
Fax: +49 (221) 8061760
E-Mail: antje.schweitzer@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel