>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Kinder und Tiere bei Hitze niemals im Fahrzeug lassen

Trotz Warnungen wird die extreme Hitzeentwicklung im Inneren eines abgestellten Fahrzeugs immer wieder unterschätzt. Kinder und Tiere sollten daher unter keinen Umständen im Wagen zurückgelassen werden. Wie eine Studie US-amerikanischer Forscher zeigt, steigt die Temperatur im Wageninneren eines in der Sonne geparkten Fahrzeugs pro Minute im Schnitt um ein Grad Celsius. „Wer Kinder oder ein Tier im parkenden Fahrzeug lässt, setzt schon bei milden Temperaturen leichtfertig deren Gesundheit aufs Spiel. Selbst, wenn es sich nur um wenige Minuten handelt“, sagt Thorsten Rechtien, Fahrzeugexperte bei TÜV Rheinland.

Der „kurze“ Einkauf ist dafür ein typisches Beispiel: Dabei werden aus den geplanten fünf Minuten schnell mal 20. Für Kleinkinder und Tiere wird es spätestens ab 40 Grad Celsius im geschlossenen Fahrzeug lebensbedrohlich. Ein Wert, der bei 30 Grad Außentemperatur bereits nach einer halben Stunde deutlich übertroffen wird. Auch heruntergelassene Fensterscheiben oder schattigere Parkplätze ändern daran kaum etwas.

Im Notfall die Scheibe einschlagen

Entdecken Passanten Kinder oder Tiere bei sommerlichen Temperaturen in geparkten, verschlossenen Fahrzeugen, sollten sie grundsätzlich über die Notrufnummer 110 die Polizei oder die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. Die Polizei kann versuchen, den Fahrzeughalter telefonisch zu erreichen. Zudem sollte man auch selbst versuchen, den Fahrer ausfindig zu machen. Befindet sich das Fahrzeug auf einem Parkplatz eines größeren Geschäfts, könnte in diesem beispielsweise das Nummernschild ausgerufen werden. Wer eine Fahrzeugscheibe einschlägt, um den Zurückgelassenen in einer akuten Notsituation zu helfen, kann sich auf Paragraph 34 des Strafgesetzbuches berufen, den „rechtfertigenden Notstand“. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Zurückgelassenen keine Reaktionen auf Klopfzeichen zeigen. Ob der Notstand die Sachbeschädigung tatsächlich rechtfertigt, kommt aber auf den Einzelfall an. „Eventuell muss dies im Anschluss gerichtlich geklärt werden. Daher sollte man sich Zeugen dazu holen und ein Video oder Foto der Situation machen“, empfiehlt Thorsten Rechtien.

Über TÜV Rheinland

Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Mit mehr als 20.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro zählt das vor rund 150 Jahren gegründete Unternehmen zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel