Prüfung der Sicherheit und Qualität von Tee
Tee ist nicht nur eines der wichtigsten Genussmittel weltweit, sondern kann, schon wegen seines Beitrages zur Deckung des Flüssigkeitsbedarfs, auch als Grundnahrungsmittel betrachtet werden. Die Prüfung der Sicherheit und Qualität dieser Produkte hat somit eine herausragende Bedeutung und stellt eine große Herausforderung dar. Das Spektrum der zu prüfenden Rohwaren ist riesig, da praktisch jedes pflanzliche Erzeugnis, gleich ob Kräuter, Gewürze, Früchte oder Gemüse, in Teemischungen verwendet wird. Tee und Rohwaren für Kräuter-und Früchtetees kommen aus allen Regionen der Erde. So vielfältig die Erzeugnisse und deren Herkünfte sind, so vielfältig sind auch die Anforderungen, die an die Analytik und Beurteilung gestellt werden. Prüfungen auf Pflanzenschutzmittel, deren Anwendung von Land zu Land sich stark unterscheiden kann, spielen eine große Rolle. Aber auch Kontaminationen durch Mykotoxine, Pyrrolizidin- und Tropanalkaloide und Perchlorat müssen durchgängig kontrolliert werden, um die Sicherheit und Verkehrsfähigkeit dieser Waren sicherzustellen. Nicht zu vergessen sind außerdem Untersuchungen, die die Zusammensetzung und Authentizität dieser Produkte prüfen.
Pyrrolizidinalkaloide (PA) – neue Höchstgehalte ab dem 1. Juli 2022
Pyrrolizidinalkaloide (PA) sind natürliche Pflanzeninhaltsstoffe, die in vielen verschiedenen Pflanzenarten zum Schutz vor Fraßfeinden gebildet werden. PA können durch das versehentliche Miternten von PA-haltigen Pflanzenteilen und Samen in unsere Lebensmittel wie z. B. Tee, Gewürze Blattgemüse und Salate gelangen. Auch tierische Lebensmittel wie Honig können damit kontaminiert sein, wenn Bienen PA-haltige Pollen in den Honig eintragen.
Weltweit konnten PA in mehr als 350 Pflanzenarten nachgewiesen werden. Gehäuft findet man diese innerhalb der Familien der Korbblütler, der Rauhblatt- oder Borretschgewächse und der Hülsenfrüchtler. Es existieren mehr als 600 verschiedene PA, die unterschiedlich toxisch sind. Von gesundheitlicher Relevanz sind die 1,2-ungesättigten PA. Diesen werden lebertoxische aber auch kanzerogene sowie genotoxische Wirkungen zugeschrieben. Aufgrund dieser toxikologischen Eigenschaften sind PA-Pflanzen, Samen oder Teile von ihnen sowohl in Lebensmitteln als auch Futtermitteln unerwünscht.
Derzeit gibt es noch keine gesetzlichen Grenzwerte für PA in Futter- und Lebensmitteln, daher gilt innerhalb der Europäischen Union generell die Empfehlung, die Exposition gegenüber genotoxisch und kanzerogen wirkenden Substanzen nach dem ALARA-Prinzip so weit zu minimieren, wie dies vernünftig erreichbar ist (ALARA: as low as reasonably achievable). Dies wird sich jedoch ab Juli 2022 ändern. Die EU-Kommission hat eine Verordnung zur Festsetzung von Höchstgehalten für PA in bestimmten Lebensmitteln verabschiedet. Durch diese Verordnung werden zukünftig Höchstgehalte für Tee, aromatisierte Tees, Kräutertees, pflanzliche Nahrungsergänzungsmittel (NEM), NEM auf Pollenbasis, Pollen und Pollenprodukte, getrocknete Kräuter, Kreuzkümmel und Borretsch (frisch oder gefroren) im Anhang der europäischen Kontaminanten-Verordnung VO (EG) 1881/2006 festgelegt sein. Wie bereits erwähnt, werden die neuen Höchstgehalte ab dem 1. Juli 2022 gelten. Für bereits hergestellte Ware gilt eine Abverkaufsfrist von 18 Monaten, das heißt, sie kann bis zum 31. Dezember 2023 weiterhin in Verkehr gebracht werden.
Die GBA Group hat über viele Jahre hinweg eine große Anzahl an Proben (u. a. Tee, Kräuter, Gewürze, Honig und NEM) auf PA kontrolliert. Für die Analytik setzen wir eine LC-MS/MS Methode ein, die in Anlehnung an die vom BfR beschriebene Methode im eigenen Haus entwickelt wurde. Diese Methode umfasste bisher 28 Analyten, die mit einer Bestimmungsgrenze bis zu 1 μg/kg nachgewiesen werden können. In naher Zukunft werden auch jene PA in die Methode integriert sein, deren Analyse vom Zeitpunkt der Gültigkeit der neuen Höchstgehalte verpflichtend sein wird.
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