Sie nennen sich alle „Schlüsseldienst“. Das dürfen sie sogar, denn der Begriff ist nicht geschützt. Jeder, der einen Schraubendreher halten kann, darf sich als „Schlüsseldienst“ bezeichnen, wenn er ein Gewerbe anmeldet. Ob der Anmeldende überhaupt in der Lage ist, einen Notdienst fachgerecht durchzuführen, wird nicht überprüft. Mit krimineller Energie nutzen […]