>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

BWVL begrüßt neue Anschlussgleis-Förderung

Der Bundesverband Wirtschaft, Verkehr und Logistik (BWVL) begrüßt die ab 1. März 2021 geltende Richtlinie zur Anschlussgleis-Förderung als einen wichtigen Meilenstein zur Umsetzung der Gleisanschluss-Charta. Sie unterstützt die Verlader aus Handel und Industrie, Speditionen und Eisenbahnen bei Aus-/Neubau, Reaktivierung und Erhalt von Gleisanschlüssen und multifunktionalen Güterterminals.

Besonders zu begrüßen ist die erstmalige finanzielle Förderung von Ersatzinvestitionen in bestehende Gleisanschlüsse sowie die Erneuerung der Anschlussweiche. Auch die verbesserte Förderung von multifunktionalen Terminals wird der Entwicklung multimodaler Verkehre einen wichtigen Schub geben.

Förderfähig sind nun auch Industriestamm- und Zuführungsgleise, wenn diese durch ein Unternehmen in Privatrechtsform betrieben werden. Dies ist ein neues und wichtiges Förderinstrument für vorgelagerte Infrastrukturen in direkter Nähe zu den Zugangsstellen der Schiene.

„Viele unserer Mitgliedsunternehmen aus Handel und Industrie sehen großes Potential für die Verlagerung ihrer Gütertransporte auf die Schiene. Nicht zuletzt aufgrund der hohen Investitionen verfügt aber nur ein Teil der Kunden und Transportpartner über einen eigenen oder in der Nähe gelegenen Gleisanschluss. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Die Förderrichtlinie ist ein dringend erforderlicher Schritt in die richtige Richtung“, so BWVL-Präsident Jochen Quick.

Die Gleisanschluss-Charta haben 43 Verbände und Vereine aus Industrie, Handel, Logistik, Entsorgung, Bauwirtschaft, Agrar-/ Forstwirtschaft und öffentlichen Einrichtungen mitgezeichnet. Die Gleisanschluss-Charta setzt sich für eine stärkere Fokussierung der verkehrspolitischen Diskussion auf die wesentliche Schlüsselfunktion von Gleisanschlüssen, kundennahen Zugangsstellen und regionalen Eisenbahninfrastrukturen ein. Ziel ist es, dem Markt leistungsfähige und wirtschaftlich darstellbare Transportsysteme im Kombinierten Verkehr und im Wagenladungsverkehr anbieten zu können. Mit der neuen Gleisanschlussförderrichtlinie ist dem Bund der Einstieg in die Umsetzung der Vorschläge aus der Gleisanschluss-Charta gelungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BWVL BUNDESVERBAND FÜR EIGENLOGISTIK & VERLADER e. V.
Augustastr. 99
53173 Bonn
Telefon: +49 (228) 925350
Telefax: +49 (228) 9253545
http://www.bwvl.de

Ansprechpartner:
Kerstin Meißner
Telefon: +49 (228) 925350
Fax: +49 (228) 9253545
E-Mail: presse@bwvl.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel