Um dem Glasfaserausbau einen richtigen Schub zu geben, kommt es bei der konkreten Umsetzung im Bundestag jetzt darauf an, an den richtigen Stellschrauben zu drehen. Die Details erläutert BREKO-Chef Albers: „Die Möglichkeit, künftig von der Umlagefähigkeit profitieren zu können, muss auf die Neu-Errichtung von Glasfasernetzen von der Grundstücksgrenze bis ins Gebäude beziehungsweise bis in die Wohnung beschränkt werden. Die Umlage darf auch nicht unendlich vereinbart werden können, sondern nur für einen Zeitraum von maximal sieben Jahren, der dem Wert der Investitionen in die neue Glasfaserinfrastruktur hinreichend Rechnung trägt. Um Anreize für eine möglichst große Angebotsvielfalt zu schaffen, ist ein offener Netzzugangs (Open-Access) zu gewähren, der anderen Anbietern den Zugang zum Netz und damit zu den Kunden ermöglicht. Einen Bestandsschutz für insgesamt maximal sieben Jahre darf es nur für Glasfaseranschlüsse geben, die nach dem 20.12.2018 errichtet wurden und dies auch nur dann, wenn Sie einen offenen Netzzugang für andere Anbieter ermöglichen. Und last but not least: Einen Bestandsschutz für andere Netze, die in der Vergangenheit errichtet und in Betrieb genommen wurde darf es nicht geben, da dies das Ziel, den Glasfaserausbau zu beschleunigen, wiederum ad absurdum führen würde.“
Positiv sieht der BREKO, dass der Bundesrat den klaren Vorrang des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus vor staatlichen Eingriffen wie dem Universaldienst betont. „Die Länderkammer hat klargemacht, dass der Universaldienst, so wie es auch der EU-Gesetzgeber vorgegeben hat, nur das allerletzte Mittel ist, um eine Mindestversorgung sicherzustellen, wenn weder ein von den Unternehmen selbst finanzierter oder ergänzend ein geförderter Ausbau nicht möglich ist. Bei der Schaffung einer Mindestversorgung in besonders schwer erschließbaren Gebieten sind auch funkgestützte Lösungen, wie zum Beispiel die Satellitenkommunikation, in Betracht zu ziehen“, erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.
Kritisch bewertet der BREKO, dass sich der Bundesrat gegen die Etablierung einer koordinierenden Stelle zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren ausgesprochen hat. „Um die Genehmigungsverfahren beim Glasfaserausbau noch schneller zu machen, müssen alle Beteiligte an einem Strang ziehen. Dabei kann ein zentraler Ansprechpartner auf Ebene der Kreise und Städte helfen. Wenn der Bund eine Verpflichtung der Bundesländer zur Einrichtung von koordinierenden Stellen ins Gesetz schreibt, sollte er sich auch in angemessenem Umfang an den dafür entstehenden Kosten beteiligen. Wir sind überzeugt davon, dass dann auch die Bundesländer den guten Vorschlag im Gesetz unterstützen würden“, betont BREKO-Geschäftsführer Albers.
Als führender Glasfaserverband mit mehr als 370 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 215 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.
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