>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TKG-Novelle: Verbände fordern Modernisierung der Umlagefähigkeit zugunsten von Glasfaser

.

  • Modernisierung der Umlagefähigkeit beschleunigt flächendeckenden Glasfaserausbau
  • Offener Netzzugang zur Stärkung des Wettbewerbs und der Wahlfreiheit der Verbraucher
  • Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit geben

Anlässlich der Beratungen im Bundestag zur TKG-Novelle fordern der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO), der Bundesverband Glasfaseranschluss (BUGLAS) und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) eine Modernisierung der vielfach diskutierten Umlagefähigkeit der Betriebskosten für Breitbandanschlüsse auf die Mietnebenkosten. Das Ziel muss aus Sicht der Verbände sein, den flächendeckenden Glasfaserausbau mit geeigneten Rahmenbedingungen zu beschleunigen.

„Die digitale Transformation in Deutschland kann nur gelingen, wenn für die Bürger und Unternehmen zukunftssichere Glasfaseranschlüsse zur Verfügung stehen. Insbesondere die vergangenen Monate der Corona-Pandemie haben diese Notwendigkeit noch einmal eindrucksvoll unter Beweis gestellt“, betonen BREKO, BUGLAS und VKU. Die Diskussion um die Umlagefähigkeit sollte als Chance gesehen werden, das Instrument zukunftsgerichtet mit neuen Stärken auszustatten. „Eine modernisierte Umlagefähigkeit wäre für die ausbauenden Unternehmen ein zuverlässiges Mittel, um Ausbauprojekte langfristig und wirtschaftlich umzusetzen. Anders gesagt: In der Umlagefähigkeit steckt großes Potenzial, um dem Glasfaserausbau gerade dort, wo eine Mehrfamilienhaus-Bebauung besteht, einen richtigen Schub zu geben“, so die Verbände.

Eine modernisierte Umlagefähigkeit sollte ausschließlich auf den Ausbau von Glasfaseranschlüssen abstellen. Ein klarer Glasfaser-Fokus führt zu einer Win-Win-Situation für Mieter und Vermieter. Mieter erhalten hochwertige Glasfaseranschlüsse zu attraktiven Preisen. Gebäudeeigentümer und Wohnungsbaugesellschaften erhöhen die Attraktivität ihrer Immobilien und steigern gleichzeitig den Wert der Gebäude.

Die Verbände sind sich darüber einig, dass die Möglichkeit der Umlagefähigkeit zukünftig an die Verpflichtung zur Gewährung eines offenen Netzzugangs (Open Access) geknüpft werden muss. Das ist wichtig und notwendig, um den Wettbewerb zu stärken: Alle Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, den Mietern ihre Dienste anzubieten. „Ganz wichtig ist es uns, dass die Mieter frei wählen können, für welches Angebot und welchen Anbieter sie sich entscheiden. Es soll darum gehen, dass mit guten Angeboten um den Kunden geworben wird”, unterstreichen BREKO, BUGLAS und VKU.

Die teilweise kritisierte sogenannte Ewigkeitsgarantie der bestehenden Umlagefähigkeit soll nach Auffassung der Verbände gestrichen werden: Das umzulegende Nutzungsentgelt soll ab Inbetriebnahme des neuen Glasfasernetzes für einen angemessenen, mehrjährigen Zeitraum gelten und nicht mehr wie bislang unbefristet. Das sichert einerseits die notwendige Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen und Investoren ab. Andererseits wird von Mietern nicht mehr verlangt, dass sie unbefristet für eine abgeschriebene Infrastruktur bezahlen.

Auch in Anbetracht der knappen Zeit bis zum Ende der Legislaturperiode appellieren die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU an die politischen Entscheider, der Diskussion um eine modernisierte Umlagefähigkeit ausreichend Raum zu geben. Eine ersatzlose Streichung der Umlagefähigkeit würde die Kraftanstrengungen auf dem Weg zur flächendeckenden Verfügbarkeit von Glasfaseranschlüssen verpuffen lassen. Eine Neuausrichtung der Umlagefähigkeit würde dagegen den Glasfaserausbau beschleunigen.

Über den BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.

Als führender Glasfaserverband mit mehr als 380 Mitgliedsunternehmen setzt sich der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) erfolgreich für den Wettbewerb im deutschen Telekommunikationsmarkt ein. Seine Mitglieder setzen klar auf die zukunftssichere Glasfaser und zeichnen aktuell für fast 75 Prozent des wettbewerblichen Ausbaus von Glasfaseranschlüssen bis in die Gebäude und Wohnungen verantwortlich. Die mehr als 215 im Verband organisierten Telekommunikations-Netzbetreiber versorgen sowohl Ballungsräume als auch ländliche Gebiete mit zukunftssicheren Glasfaseranschlüssen. Dazu haben sie im Jahr 2019 2,5 Mrd. Euro investiert und dabei einen Umsatz in Höhe von 7,8 Mrd. Euro erwirtschaftet. Weitere Informationen finden Sie unter www.brekoverband.de.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BREKO – Bundesverband Breitbandkommunikation e.V.
Menuhinstr. 6
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2499970
Telefax: +49 (228) 2499972
http://www.brekoverband.de

Ansprechpartner:
Annika Sasse-Röth
Pressesprecherin
Telefon: +49 (30) 58580-411
Fax: +49 (176) 30020906
E-Mail: sasse@brekoverband.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel