„Diese nur vermeintlich einfache Umstellung der Mehrwertsteuersätze für ein halbes Jahr führt bei den Mitgliedsunternehmen zu einem immensen administrativen Aufwand, der sich nicht nur einmal im Juni und Juli, sondern ein weiteres Mal bei der Rückführung zu den Steuersätzen im Dezember und Januar 2021 ergibt. Das zeigten die zahlreichen im Seminar gestellten Fragen, die wir beim Umsatzsteuertag gemeinsam mit den Fachexperten diskutieren konnten“, fasste VDZ-Justitiar Dirk Platte den intensiven Seminartag zusammen. Das mit anderen Verlegerverbänden erwirkte Schreiben des BMF vom 10. September 2020 mache vor allem die temporäre Steuersatzsenkung handhabbarer und gebe Klarheit im Hinblick auf die Rechnungsstellung, meinte Platte.
Aus dem Umsatzsteuertag resultierte das 2. Update des zuletzt im Juli aktualisierten VDZ-Merkblatts „Temporäre Mehrwertsteuersenkung seit 01.07.2020“, das von VDZ-Mitgliedern angefordert werden kann.
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