>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TKG-Novelle EU-richtlinienkonform umsetzen: Blockade des Bundesjustizministeriums nicht gerechtfertigt

Kurz vor der Veröffentlichung des Entwurfes der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gibt es dem Vernehmen nach Uneinigkeit bei der richtlinienkonformen Umsetzung der europäischen Vorgabe zu Vertragslaufzeiten. Das Bundesjustizministerium (BMJV) fordert die Abweichung von der europäisch vereinbarten maximalen Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Diese Vertragsart wird von der Kundenmehrheit aus gutem Grunde bewusst ausgewählt und seit Jahrzehnten genutzt. „Die Forderung des BMJV konterkariert nicht nur die Kundenwünsche im TK-Markt, sondern gefährdet auch massiv den Glasfaserausbau“, warnt VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. „Brüssel erlaubt aus Gründen der Planungssicherheit sogar Fünfjahresverträge für die reinen Anschlüsse ohne Dienst. Da hierzulande die Kunden in der Regel keine getrennten Verträge wünschen, war die Branche bislang bereit, bei Fortbestand von einheitlichen Zweijahresverträgen hierauf zu verzichten.“

Ohnehin werden die Unternehmen bereits erheblich belastet. Unter anderem sollen deutlich aufwendigere Vorgaben bei der Rechnungstellung gelten, die automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate abgeschafft, eine Reduktion der Kündigungsfrist von drei Monate auf nur einen Monat eingeführt werden und außerdem auch die Möglichkeit entfallen, Ausbaukosten als Betriebskostenumlage über den Mietvertrag abzurechnen.

„Den Vorschlag, nun sogar schon die erste Vertragslaufzeit auf höchstens ein Jahr zu begrenzen, halten wir auch gerade aus Verbrauchersicht im TK-Markt für absolut kontraproduktiv“, sagt Grützner. Das zeigen die Ergebnisse einer vom VATM initiierten und von Wirtschaftswissenschaftler Prof. Dr. Jens Böcker, FH Bonn-Rhein-Sieg und Böcker Ziemen, durchgeführten repräsentativen Umfrage unter mehr als 1.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zur Akzeptanz von Zweijahresverträgen im TK-Bereich*.

Mehr als zwei Drittel der Befragten haben bzw. hatten sich laut Studie ganz bewusst für einen Zweijahresvertrag entschieden. Die Befragten sind gut informiert und kennen die bestehenden Wahlmöglichkeiten im TK-Markt zu deutlich über 80 Prozent. Als fair bezeichnen 89 Prozent aller Kundinnen und Kunden – mit aber auch ohne Vertragsbindung – die heute bestehenden Wahlmöglichkeiten. „Bei einer Laufzeitbegrenzung auf 12 Monate könnten die entsprechenden Vergünstigungen von Zweijahresverträgen nicht mehr genutzt werden, so z. B. im Mobilfunk-Bereich das technologisch beste Endgerät zu reduzierten Konditionen zu erhalten“, erläutert Grützner. Eine Streichung der Zweijahres-Option beträfe somit massiv die von den Kunden besonders geschätzten Bundle-Verträge mit subventioniertem Endgerät, die erst kürzlich auch Stiftung Wahrentest als durchaus vorteilhaft für die Verbraucherinnen und Verbraucher beschrieben hat.

Aus ökonomischer Sicht ist eine Laufzeitverkürzung für die Kunden doppelt teuer. Immer teurer werdende Handys können nicht mehr subventioniert werden und auch der zum Vertragsbeginn entstehende Verwaltungsaufwand muss auf die kürzere Laufzeit verteilt werden. Alle Kosten müssten folglich über 12 statt bisher 24 Monate verrechnet werden.

Auch der Nachhaltigkeitsgedanke sollte hier nicht außer Acht gelassen werden. Immer schnellere vom BMJV intendierte jährliche Vertragswechsel würden auch bei deutlich weniger subventioniertem neuen Smartphones die Zahl der Althandys millionenfach künstlich erhöhen – obwohl Innovationszyklen von zwei Jahren von den Kundinnen und Kunden in aller Regel als ausreichend empfunden werden.

Zudem bieten alle TK-Unternehmen schon seit 2012 ohnehin eine Vertragsoption mit einer einjährigen Laufzeit an. Die Kundinnen und Kunden entscheiden sich aber ganz überwiegend weiterhin für die deutlich vorteilhafteren Zweijahresverträge oder nutzen die üblichen Prepaid-Angebote z. T. mit täglicher Kündigungsfrist. „Ein staatliches Eingreifen ist also nicht nur unnötig, sondern ginge zu Lasten der in aller Regel außerordentlich zufriedenen Kundinnen und Kunden“, so der VATM-Geschäftsführer. Der neue europäische TK-Rechtsrahmen (EECC) verschärft den Kundenschutz deutlich, hält aber eine maximale Vertragslaufzeit von erstmalig 24 Monaten ausdrücklich für angemessen.

Grützner: „Zusätzliche und von Brüssel nicht geforderte Belastungen der Wirtschaft sind aus unserer Sicht völlig inakzeptabel und erschweren die Investitionen in den so dringend erforderlichen Ausbau neuer Technologien sowohl in Glasfaser als auch in 5G-Mobilfunk-Technologie.“ Das generelle Verbot von Zweijahresverträgen würde zudem definitiv keinen Kundenschutz bedeuten, sondern muss eben gerade genau aus Gründen des Kundenschutzes verhindert werden. 

* Die Studie „Akzeptanz von Postpaid-Zweijahresverträgen im Mobilfunk“ steht Ihnen hier unter vatm.de zur Verfügung.

Über Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)

Dem VATM gehören die größten deutschen Telekommunikationsunternehmen an, insgesamt rund 120 auch regi-onal anbietende Netzbetreiber, Diensteanbieter aber auch Zulieferunternehmen. Die VATM-Mitgliedsunternehmen versorgen 80 Prozent aller Festnetzkunden und nahezu alle Mobilfunkkunden außerhalb der Telekom. Seit der Marktöffnung im Jahr 1998 haben die Wettbewerber im Festnetz- und Mobilfunkbereich Investitionen in Höhe von rund 82 Mrd. € vorgenommen. Sie investieren auch am stärksten in den zukunftssicheren Glasfaserausbau direkt bis in die Häuser.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e. V. (VATM)
Frankenwerft 35
50667 Köln
Telefon: +49 (30) 50561538
Telefax: +49 (30) 50561539
http://www.vatm.de

Ansprechpartner:
Corinna Keim
Pressesprecherin
Telefon: +49 (221) 37677-23
Fax: +49 (221) 3767726
E-Mail: ck@vatm.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel