In seinem Bericht konnte der Medienbeauftragte für den Datenschutz, Andreas Gummer, zahlreiche Entwicklungen und Trends aufzeigen, die den rundfunkrechtlichen Datenschutz prägten. Der Bericht, der ausnahmsweise den Zeitraum ab dem 25. Mai 2018 bis zum Jahresende 2019 umfasst, befasst sich zunächst mit der Rechtsentwicklung, die nach der Einführung der DS-GVO vor allem durch die Rechtsprechung wie z. B. zur Nutzung von Facebook Fanpages geprägt war.
Im Zentrum der praktischen Arbeit stand einerseits, den mit der Einführung der DS-GVO verbundenen Umbruch informierend und beratend zu begleiten, andererseits die an den Medienbeauftragten für den Datenschutz herangetragenen Anfragen, Beschwerden und Kontrollanregungen. Während Anfragen vorwiegend die Themen One Stop Shop, die Erstellung von Datenschutzerklärungen und Fragen zum Medienprivileg betrafen, waren bei Beschwerden und Kontrollanregungen v. a. die Betroffenenrechte auf Auskunft, Datenlöschung sowie Fragen zur Datenverschlüsselung und zu Cookies und Tracking Tools zentral. Die 2019 stark angestiegenen Datenpannen beruhten zumeist auf Fehlversendungen, verlorenen Datenträgern und offenen E-Mailverteilern oder waren Folgen von Phishing-Angriffen oder dem Einsatz von Trojanern.
„Wirft man einen Blick auf die Verteilung der Datenpannen und Beschwerden, wird eine Entwicklung deutlich“, so Andreas Gummer, Medienbeauftragter für den Datenschutz. „Erreichten uns zunächst fast ausschließlich Beschwerden, verschob sich das Verhältnis in 2019. Gut ein Drittel der von uns bearbeiteten Fälle waren dann Datenpannen.“ Als Grund vermutet er, dass nach einer Sensibilisierung der Bürgerinnen und Bürger eine solche nun auch bei den Unternehmen angekommen ist: Diese messen nun dem Datenschutz eine größere Bedeutung zu. „Mein Team und ich sind gespannt, ob die veränderte Mediennutzung während der Coronakrise sich auch auf unsere Fallzahlen auswirkt.“ In der ersten Jahreshälfte sei bereits ein leichter Anstieg zu verzeichnen.
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