Verlage, Pressegroßhandel und Branchenverbände hatten sich im März 2020 auf Sofortmaßnahmen zur Unterstützung des aufgrund der Corona-Pandemie vor großen Herausforderungen stehenden Presseeinzelhandels verständigt. So gewährten Verlage und Pressegroßhandel ihren Partnern übergangsweise einen Kulanzrahmen von sechs statt drei Monaten für Spätremissionen. Ziel dieser schnell und unbürokratisch umgesetzten Maßnahme war es, den Partnern im Einzelhandel branchenweit konkret Hilfe zu leisten, damit krisenbedingte Friktionen im warenwirtschaftlichen Prozess nicht zu finanziellen Nachteilen führen.
Durch die schrittweisen Lockerungen von Bund und Ländern normalisiert sich die Verkaufssituation im Einzelhandel nach und nach. Für die coronabedingten Maßnahmen im Pressevertrieb heißt das: Zum 31. Juli 2020 laufen die von Verlagen und Pressegroßhandel übergangsweise eingeräumten Sonderregelungen für den presseführenden Einzelhandel aus. Ab 1. August 2020 gelten wieder die branchenüblichen Kulanzregeln, wonach der Presseeinzelhändler für Spätremissionen binnen drei Monaten eine Gutschrift erhält.
„In den zurückliegenden Wochen konnten wir trotz der Corona-Pandemie und den Einschränkungen im Einzelhandel die Bevölkerung mit den Presseprodukten ihrer Wahl zuverlässig versorgen. Obendrein haben wir aus dieser Zeit viele Anregungen für unsere Arbeit gewonnen“, erklärt Presse-Grosso-Präsident Frank Nolte.
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