>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Wettbewerb gewinnt Verfahren zum Briefporto – Verbraucher profitieren

Mit seinem heutigen Urteil hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig auf die Revision des Bundesverbands Paket und Expresslogistik (BIEK) entschieden: Die Briefportoerhöhung der Deutschen Post (DPAG) von 2015 war rechtswidrig.

Das Bundesverwaltungsgericht folgte damit einem zentralen Kritikpunkt des BIEK an der Genehmigung der DPAG-Briefporti durch die Bundesnetzagentur, nachdem zuvor das Verwaltungsgericht Köln die BIEK-Klage abgewiesen hatte.

„Das heutige Urteil ist richtungsweisend für Verbraucher und Wettbewerb“, so Marten Bosselmann, Vorsitzender des BIEK. „Klar ist: Das bestehende Postgesetz muss dringend modernisiert werden. Die Regierung muss nun endlich ihrer Zusage gerecht werden und einen Entwurf für die Postgesetz-Novelle vorlegen“, betont Bosselmann. Über inzwischen beinahe 20 Jahre hat der BIEK höchstrichterliche Entscheidungen erstritten – zuvor zur Portogenehmigung 2002, dann zu 2015. „Es ist nun wirklich an der Zeit, dass die Bundespolitik und der Regulierer ihr postpolitisches Handeln an klaren wettbewerbsfreundlichen Grundsätzen orientieren. Es ist kein gutes Zeichen, wenn Fehlentwicklungen wiederholt in langwierigen Verfahren korrigiert werden müssen“, so Bosselmann.

Das Bundesverwaltungsgericht sieht insbesondere die Änderung der Methode zur Gewinnzuschlagsbemessung aus dem Jahr 2015 als unzulässig an: Damals war die Postentgeltregulierungsverordnung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geändert worden, um der DPAG einen höheren Gewinn aus den Briefporti abzusichern. Dies hätte so nicht erfolgen dürfen. Die Verordnungsänderung ist, so das Bundesverwaltungsgericht in seiner Pressemitteilung vom heutigen Tag, unwirksam.

Der BIEK hatte 2015 gegen die Genehmigung der Erhöhung des Briefportos der Deutschen Post durch die Bundesnetzagentur geklagt. Die Klage galt nicht nur der Erhöhung des Gewinnzuschlags, sondern auch der Möglichkeit der DPAG, Kosten ihrer Paketprodukte im sogenannten Universaldienst teilweise über die Briefporti zu finanzieren. So kann die Deutsche Post die Paketpreise drücken und dadurch den Wettbewerb auf den Paketmärkten verzerren.

Marten Bosselmann: „Echter Wettbewerb ist der Garant für verbraucherfreundliche Dienstleistungen. Dafür brauchen wir ein modernes Postgesetz, das die unberechtigten Privilegien der Deutschen Post aufhebt. Der Brief- und der Paketmarkt müssen endlich strikt getrennt und ein klares Dumpingverbot für Paketsendungen eingeführt werden.“

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2018 Umsätze in Höhe von 20,4 Milliarden Euro und beförderte 3,52 Milliarden Sendungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel