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Zertifizierung nach BITV

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zielt darauf ab, dass Websites, Apps und andere digitale Inhalte technisch so gestaltet werden, dass sie für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind. Mit dem BITV-Test gibt es in Deutschland ein anerkanntes Prüfverfahren, das die Barrierefreiheit einer Website abbildet. adesso mobile hat dieses Verfahren am 15.04.2020 erfolgreich abgeschlossen. Die Prüfer stuften die Website www.adesso-mobile.de dabei als BIK BITV-konform ein und bestätigten damit den barrierefreien Webauftritt. Die adesso mobile solutions GmbH erweitert kontinuierlich ihre Expertise im Bereich barrierefreier Entwicklung. Vor einigen Monaten hat das Unternehmen bereits gemeinsam mit dem Marktforschungsinstitut eye square eine Studie zur mobilen Barrierefreiheit veröffentlicht. Die Zertifizierung nach BITV ist der erste Schritt auf dem Weg zur BITV-Test Prüfstelle. Damit unterstützt adesso mobile öffentliche Stellen sowie Wirtschaftsunternehmen vollumfänglich bei der Umsetzung ihrer barrierefreien digitalen Produkte.

Öffentlich zugängliche Websites und mobile Apps von Bundesbehörden müssen barrierefrei sein – das gilt bereits seit einigen Jahren. Grundlage ist die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BITV) nach dem Behindertengleichstellungsgesetz. Am 25.05.2019 wurde die neue BITV 2.0 in Kraft gesetzt, die alle zusätzlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen umsetzt, die nicht bereits 2018 in das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) aufgenommen wurden. Mit der Richtlinie soll erreicht werden, dass sich Einschränkungen beim Sehen, Hören, Bewegen oder beim Verarbeiten von Informationen nicht negativ auf die Nutzung digitaler Produkte auswirken.

Neu hinzugekommen ist, dass ebenfalls Extranets, Intranets, Dokumente und elektronische Verwaltungsabläufe sowie intern genutzte Apps öffentlicher Stellen barrierefrei sein müssen. Darüber hinaus schreibt die BITV 2.0 eine „Erklärung zur Barrierefreiheit“ für Websites und Apps vor. Inhalt dieser Erklärung ist die Auflistung und Erläuterung aller Komponenten, nicht vollumfänglich barrierefrei nutzbar sind. Sowohl Apps als auch Website müssen in diesem Zusammenhang eine Feedback-Funktion für das Melden von Barrierefreiheitsmängeln bereitstellen.

Ein anerkanntes Verfahren zur Prüfung der Barrierefreiheit einer Website stellt der BITV-Test mit insgesamt 60 Prüfschritten dar. Relevant ist etwa, ob kontrastreiche Farben verwendet wurden, die Website ohne eine Maus bedient werden kann, oder anderssprachige Wörter und Abschnitte ausgezeichnet sind. Im Rahmen der Prüfung müssen alle Prüfschritte mit "erfüllt" oder "eher erfüllt" bewertet werden. Die adesso mobile solutions GmbH hat die Prüfung mit dem positiven Prüfergebnis BIK BITV-konform (geprüfte Seiten) abgeschlossen und ermöglicht dadurch Menschen mit Handicap eine barrierefreie Nutzung ihrer Unternehmenswebsite. Mit dem abschließenden BITV-Test und der damit verbundenen Zertifizierung baut das Unternehmen sein Know-how im Bereich barrierefreier Webentwicklung weiter aus. adesso mobile steht damit öffentlichen Stellen und Wirtschaftsakteuren neben der Realisierung barrierefreier Apps ebenso bei der Umsetzung barrierefreier Webanwendungen mit ihrer Expertise zur Seite.

Wir messen dem Thema Barrierefreiheit einen sehr großen Stellenwert bei, denn digitale Produkte und Dienstleistungen sollten für alle Menschen gleichermaßen zugänglich sein – ganz ohne Hindernisse. Die Zertifizierung nach BITV ist die Basis für ein erfolgreiches Portfolio an barrierefreien digitalen Produkten – der nächste logische Schritt ist die Zertifizierung als BITV-Test Prüfstelle. Gerade für Wirtschaftsakteure spielt das Thema zukünftig eine immer größere Rolle – diesen wachsenden Anforderungen können wir mit unserer strategischen Ausrichtung gerecht werden“, verdeutlicht Frank Wolf, Geschäftsführer der adesso mobile solutions GmbH.

Das Thema Barrierefreiheit betrifft zukünftig nicht nur öffentliche Stellen. Mit dem European Accessibility Act vom 17. April 2019 wurde ein Rechtsakt verabschiedet, der erstmals auch Unternehmen der Privatwirtschaft zu einem barrierefreien Webangebot verpflichtet. Die neue EU-Richtlinie nennt in diesem Zusammenhang digitale Produkte wie Hardware und Betriebssysteme, E-Book-Lesegeräte oder Selbstbedienungsterminals sowie webbasierte Dienstleistungen wie den elektronischen Handel, das Online-Bankwesen, audiovisuelle Mediendienste oder E-Books, die zukünftig barrierefrei angeboten werden müssen. Die Umsetzung in nationales Recht soll am 28. Juni 2022 erfolgen.

Über die adesso mobile solutions GmbH

Die adesso mobile solutions GmbH ist ein Dienstleister im ‚Mobile Business‘. Seit über zehn Jahren bieten wir unseren Kunden die gesamte mobile Wertschöpfungskette aus einer Hand. Das heißt, dass wir sämtliche Schritte von der initialen strategischen Analyse und Konzeption über die Umsetzung und Qualitätssicherung bis hin zur Betreuung im laufenden Betrieb begleiten können. Wir betreuen Kunden aus den unterschiedlichsten Bereichen und Branchen.

Mittlerweile sind über 170 Kolleginnen und Kollegen an neun Standorten im gesamten Bundesgebiet aktiv. Unsere Expertise gepaart mit den vorhandenen Ressourcen ermöglicht uns, jedem unserer Kunden eine individuelle und optimal auf seine Bedürfnisse angepasste Lösung entwickeln und realisieren zu können. Die Erfahrung aus nunmehr über 500 mobilen Projekten für namhafte Kunden wie Daimler, STIHL, HDI, RWE und Miele unterstreicht dies.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

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44269 Dortmund
Telefon: +49 231 70007050
http://www.adesso-mobile.de

Ansprechpartner:
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PR/Marketing
Telefon: +491622820531
E-Mail: fabrizius@adesso-mobile.de
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