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Webinar zu neuen Regelungen des Insolvenzrechts

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet ein kostenfreies  Webinar „Corona-Krise: Wann ist Insolvenz anzumelden?“ aus. Es findet am Mittwoch, 8. April, 15 Uhr, statt. „Durch das Covid-19-Gesetz wurden die Voraussetzungen für die Anmeldung einer Insolvenz, befristet auf den Zeitraum der Corona-Pandemie, gelockert“, erläutert IHK-Ansprechpartner Detlev Langer. Im Webinar erläutert Rechtsanwalt Markus Lehmkühler, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Bonn, die neuen Regelungen zur Anmeldung einer Insolvenz.

Nach erfolgter  Anmeldung unter

https://attendee.gotowebinar.com/register/5687226499620949517

erhalten die Teilnehmer eine Bestätigung per E-Mail mit Informationen zur Teilnahme. „Wir wollen mit unseren Webinaren unsere Aktivitäten im Internet und in den sozialen Medien begleiten und so zusätzliche Unternehmen erreichen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

IHK Bonn/Rhein-Sieg
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53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 2284-139
Telefax: +49 (228) 2284-124
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