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Homeoffice und DSGVO

Homeoffice und DSGVO

Schutzmaßnahmen gegen das Corona-Virus bestimmen zurzeit nicht nur das Privatleben der Deutschen, sondern auch den Arbeitsalltag. Wenn möglich, schicken Arbeitgeber ihre Mitarbeiter ins Homeoffice, um sie vor einer Ansteckung zu schützen und eine weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern oder wenigstens zu verzögern. Doch diese zweifellos sinnvolle Maßnahme wirft neue Fragen und Sicherheitslücken auf, denn natürlich muss auch im Homeoffice die DSGVO eingehalten werden.

Deshalb wollen wir Ihnen im Folgenden einen Überblick darüber geben, was Arbeitgeber beachten müssen, damit ihre Mitarbeiter nicht nur coronasicher, sondern auch datenschutzsicher im Homeoffice arbeiten können. Denn Verantwortlicher für den Datenschutz eines Unternehmens ist immer der Arbeitgeber und daran ändert sich auch nichts, wenn ein Mitarbeiter nicht im Büro, sondern an einem anderen Ort arbeitet. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die datenschutzregelnden Maßnahmen zu veranlassen hat und nicht sein Mitarbeiter.

Daten müssen auch im Homeoffice vor Missbrauch geschützt werden

Wird die Arbeit vom Büro in eine vertraute Umgebung verlagert, ist die Gefahr groß, dass sich eine gewisse Sorglosigkeit einschleicht. Deshalb sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter eindrücklich sensibilisieren, auch in einer vermeintlich sicheren Umgebung achtsam mit Unternehmensdaten umzugehen.

  • Ausdrucke sollten nach dem Druckvorgang nicht im Drucker liegengelassen werden, sodass weder Familienmitglieder, Bekannte oder unbekannte Dritte Zugriff darauf haben.
  • Unterlagen dürfen nicht über den normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen mit einem Aktenvernichter datenschutzkonform geshreddert werden.
  • Ein VPN-Client (Virtual Private Network) verschlüsselt die Datenübertragung vom Unternehmensserver auf den Arbeitslaptop.
  • Besondere Achtsamkeit gilt den Geräten, die ein Unternehmen für das Homeoffice zur Verfügung stellt, damit diese nicht verloren gehen oder gestohlen werden.

Ein paar technische Spielregeln erhöhen den Virenschutz und die Datensicherheit

Soft- und Hardware ist immer anfällig gegen Viren und Angriffe von außen, egal ob im Büro oder im Homeoffice. Verschiedene Sicherheitsmaßnahmen können diese Gefahren jedoch erheblich verringern:

  • Betriebliche Geräte dürfen nicht für private Zwecke gebraucht werden.
  • Private Geräte dürfen nur mit der Genehmigung der IT-Abteilung für betriebliche Zwecke verwendet werden.
  • Die Firewall und sonstige Sicherheitssoftware müssen von den IT-Verantwortlichen installiert und immer aktuell gehalten werden.
  • Wechseldatenträger stellen ein Risiko dar, weil mit ihnen ein Virus sozusagen „händisch“ von einem Gerät zum nächsten übertragen werden kann.

Fazit

Gerade in Ausnahmesituationen braucht der Alltag Regeln und auch der Datenschutz darf nicht außer Acht gelassen werden. Denn gerade jetzt nutzen viele Kriminelle und Betrüger die Gunst der Stunde und profitieren von neu entstandenen Sicherheitslücken.

Datenschutz 365 bietet Ihnen alle nötigen Tools, um Ihre Mitarbeiter datenschutzkonform und sicher im Homeoffice arbeiten zu lassen: www.barth-datenschutz.de.

Über die BARTH Datenschutz GmbH

Der externe Datenschutzbeauftragte ist ein zertifizierter und geprüfter Dienstleister, der Ihrem Unternehmen mit seiner Erfahrung und Expertise zur Verfügung steht. Als hauptberuflicher Datenschutzbeauftragter profitieren Sie als Geschäftsführung von einem sich ständig fortbildenden und erfahrenen Berater, der stets auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen rund ums Thema Datenschutz ist.

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