>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Staatsanzeiger bringt neues Vergabemagazin an den Start

Kompaktes Wissen für Wirtschaft und Verwaltung: Der Staatsanzeiger für Baden-Württemberg geht mit einem neuen Magazin an den Start. Am 20. März erschien die erste Ausgabe von Praxis+Vergabe als Beilage der Wochenzeitung. Ziel des Staatsanzeigers ist es, Bietern und Vergabestellen Praxiswissen und Tipps rund um die öffentliche Auftragsvergabe zu vermitteln. Die mitunter komplexe Thematik soll gut und verständlich erklärt werden.

Die Vergabe öffentlicher Aufträge ist sehr komplex geworden. Ob Vergabestelle, Handwerker oder Dienstleister – oft geht damit die Befürchtung einher, Fehler zu machen. Um allen Beteiligten mehr Sicherheit zu geben, wurde die Beilage Praxis+Vergabe entwickelt. Ziel ist es, Praktiker bei der Auftragsvergabe sattelfest zu machen – und das auf einfache, verständliche und praxisnahe Art und Weise. Dafür liefert Praxis+Vergabe Informationen, Expertentipps und Meinungen zum Vergabewesen.

Schwerpunkt der ersten Ausgabe von Praxis+Vergabe ist die rasante Digitalisierung der Auftragsvergabe. Denn hier tut sich einiges. Mit der Unterschwellenvergabeordnung holen Behörden und Betriebe des Landes Angebote nur noch auf elektronischem Weg ein. Auch kommunale Auftraggeber fordern von Bewerbern immer öfter, auf öffentliche Aufträge nur noch elektronisch zu bieten. Künftig bringt die digitale Kompetenz Unternehmen also deutliche Vorteile.

Ein weiteres Thema ist die Kostenschätzung im Vorfeld der Auftragsvergabe. Denn in Zeiten des Baubooms müssen öffentliche Auftraggeber nach Ausschreibungen immer wieder feststellen, dass sie Angebote erhalten, die oberhalb der eigenen Schätzung liegen. Was zu tun ist, damit die erste Kostenschätzung sicher ist, erfahren Leser im Interview mit den Projektmanagementexperten von Drees & Sommer aus Stuttgart.

In der ersten Ausgabe von Praxis+Vergabe wird zudem der stets erneut erhobene Vorwurf „Am Ende gewinnt immer der Billigste!“ diskutiert. Was stimmt, was ist Vorurteil? Und eine Portion Meinung darf auch nicht fehlen: etwa zur immer wieder umstrittenen Vergabe von Aufträgen an Generalübernehmer. Denn übernehmen die Großen die Regie, sehen sich gerade kleine Planungsbüros im Nachteil.

Die Beilage Praxis+Vergabe ist auch digital erhältlich. Interessierte können sich das Magazin kostenfrei herunterladen unter https://praxisundvergabe.staatsanzeiger.de         

Über die Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG

Der Staatsanzeiger ist das führende Medienunternehmen aus Baden-Württemberg mit vielseitigen Produkten und Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung. Verlag, Vergabe, Agentur, Kongresse: Das sind unsere Geschäftsfelder zu Themen aus dem Land und den Kommunen. Der Ausschreibungsdienst ermöglicht den Verwaltungen mit seinen Lösungen/Systemen und zugehörigen Dienstleistungen die Durchführung der Beschaffung auf elektronischem Weg (eVergabe) – auch bundesweit. www.staatsanzeiger.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH & Co. KG
Breitscheidstr. 69
70176 Stuttgart
Telefon: +49 (711) 66601-0
Telefax: +49 (711) 66601-19
http://www.staatsanzeiger.de

Ansprechpartner:
Helga Pommerenke
Unternehmenskommunikation
Telefon: +49 (711) 66601-24
E-Mail: h.pommerenke@staatsanzeiger.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel