Die Absage basiert unter anderem auf dem gemeinsamen Aufruf der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten, die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen sowie den neuesten Beschlüssen von Bund und Ländern. Unter den gegebenen Umständen ist es damit ausgeschlossen, die Prüfungen ordnungsgemäß durchführen.
Bei dringenden Engpässen, die beispielsweise systemrelevante Unternehmen betreffen, kann es im Einzelfall im Rahmen der landesrechtlichen Möglichkeiten Ausnahmen geben. Die Entscheidung hierüber trifft die zuständige IHK in engem Austausch mit den Unternehmen vor Ort.
Die Absage gilt vorerst bis zum 24. April 2020.
Wann die Unterrichtungen und Prüfungen nachgeholt werden können, ist derzeit noch offen. Die IHKs tauschen sich hierzu eng mit den zuständigen Behörden aus. Die neuen Termine werden schnellstmöglich bekannt gegeben.
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