Maximale Personenzahl pro Wagen wird bei Prüfung festgelegt
Zum einen müssen die Gespanne so geschützt werden, dass niemand unter die Fahrzeuge geraten kann. Damit Personen nicht eingequetscht werden, darf der Lenkeinschlag nicht mehr als 60 Grad betragen. Aufstiege zu den Wagen sollten nach hinten ausgerichtet sein. Auf- und Einbauten, wie beispielsweise Tische und Bänke, gehören mit dem Wagen fest verbunden. Rutschfeste Stehflächen, Haltevorrichtungen sowie Brüstungen mit einer Mindesthöhe von einem Meter sind ebenfalls verpflichtend – die maximale Personenanzahl eines Wagens wird bei den Prüfungen festgelegt. Zudem werden neben der Kippsicherheit auch Bremsanlagen, Achsen und Beleuchtung untersucht. Anforderungen, die auch für Kutschen gelten, die außerdem über einen Wagenpass verfügen müssen, der die Teilnahme am Straßenverkehr gestattet.
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com