>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Kostenloser Licht-Test im Oktober

Die richtige Beleuchtung am Fahrzeug ist in der dunklen Jahreszeit das A und O für Verkehrssicherheit. Daher bietet TÜV Rheinland im Oktober einen kostenlosen Licht-Test an allen mehr als 130 Standorten in ganz Deutschland. Dabei kontrollieren die Fachleute von TÜV Rheinland die vollständige Beleuchtungsanlage des Kraftfahrzeugs auf die Funktion. Hierzu gehört beispielsweise auch, ob die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind. Zur Beleuchtungsanlage zählen Abblend- und Fernlicht, Nebel- und Tagfahrlicht, Begrenzungs- und Parkleuchten, Brems- und Rücklichter, Warnblinkanlage, Blinker und die Nebelschlussleuchten.

Xenon- und LED-Licht besser von der Werkstatt wechseln lassen

Vor der nächsten Fahrt können Autofahrerinnen und Autofahrer die Beleuchtung auch selbst testen. „Wichtig ist es, dabei sämtliche Leuchten und Scheinwerfer zu überprüfen“, erklärt TÜV Rheinland-Fachmann Thorsten Rechtien. Das geht am einfachsten, wenn eine zweite Person bei der Kontrolle helfen kann. Alternativ heißt es: Beleuchtung einschalten und um das Fahrzeug herumgehen. Kniffliger ist es, Bremsleuchten allein zu testen, da hierfür das Bremspedal dauerhaft betätigt werden muss. Der Tipp von Fahrzeugexperte Thorsten Rechtien: „Um die Bremsbeleuchtung zu testen, kann man sich vor eine helle Wand oder zum Beispiel in die Tiefgarage stellen.“ Stellt sich bei der Überprüfung ein Defekt an der Beleuchtung heraus, empfiehlt Rechtien: „Den Wechsel von Xenonbrennern sollte man wegen der Hochvolttechnik besser einer Fachwerkstatt überlassen – ebenso den Austausch von LED-Leuchtmitteln.“

Abblendlicht rechtzeitig einschalten – Sensoren reagieren oft zu spät

Der kostenlose Licht-Test im Oktober hat bei TÜV Rheinland eine lange Tradition, da eine funktionierende Beleuchtungsanlage in Herbst und Winter besonders wichtig für die Verkehrssicherheit ist. Auch tagsüber, bei schlechten Sichtverhältnissen durch Nebel, starken Regen oder Schneefall, sollten Autofahrer rechtzeitig das Abblendlicht einschalten. Hier gilt der Grundsatz: besser früher als zu spät. „Zwar besitzen heute viele moderne Autos eine Lichtautomatik, die in der Dämmerung die Beleuchtung von selbst einschaltet. Doch was viele nicht wissen: Bei Nebel oder diffusem Licht reagieren die Sensoren häufig zu spät“, so Rechtien.

Übrigens: Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfen in der Fahrzeugfront, die Autofahrer zusätzlich zum Abblendlicht bei unzureichender Sicht aktivieren dürfen, ist der Einsatz der Nebelschlussleuchte ausschließlich bei Nebel und Sichtweiten unter 50 Metern erlaubt. Besonders bei Nässe und Dunkelheit blenden die Schlussleuchten den nachfolgenden Verkehr ansonsten extrem. Zur Orientierung: Die Entfernung von 50 Metern entspricht auf der Autobahn dem Abstand zwischen zwei Begrenzungspfosten. Gleichzeitig sollte bei einer so schlechten Sicht die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 nicht überschritten werden.

Wie ein Licht-Test abläuft und warum er so wichtig ist, erklärt TÜV Rheinland im Video: https://www.youtube.com/watch?v=J81WTNcV5BM

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit fast 150 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel