>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV SÜD warnt vor Ablenkungen am Steuer

Schnell eine Nachricht auf dem Smartphone schreiben, ein neues Ziel ins Navi eingeben oder telefonieren: Für viele Autofahrer ist es normal, dies während der Fahrt zu erledigen. Dabei unterschätzen sie, wie sehr sie diese Tätigkeiten vom Verkehr ablenken und welche Gefahr sie dabei für sich selbst und andere darstellen: Wer bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h nur eine Sekunde lang unachtsam ist, legt fast 30 Meter im Blindflug zurück, warnt Andrea Häußler, Mitglied der Geschäftsführung der TÜV SÜD Life Service GmbH.

Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Autofahrer dazu verpflichtet, ihre Aufmerksamkeit voll und ganz aufs Fahren zu konzentrieren und ihre Hände am Lenkrad zu belassen. Wer fährt, muss sich auf den Verkehr konzentrieren und darf sich nicht anderweitig beschäftigen. Denn dadurch wird das Reaktionsvermögen des Fahrers beeinträchtigt. Schon kurze Unaufmerksamkeiten können Fahrfehler provozieren – und damit Unfälle. Außerdem können Fahrer in einer Gefahrensituation nicht mehr rechtzeitig reagieren, um auszuweichen oder zu bremsen. „Eine Ablenkung vom Verkehr durch eine eintreffende Nachricht oder ein emotionales Telefongespräch kann genauso gravierende Folgen haben wie Alkohol am Steuer“, erklärt Andrea Häußler. Aber auch das Bedienen von Navigationssystemen oder sogar von Radio oder Klimaanlage beeinträchtigt die Konzentration auf den Verkehr.

Unaufmerksamkeit = Blindflug

Fünf Sekunden Nachrichten schreiben im Stadtverkehr bei 50 km/h bedeuten 70 Meter Fahrt ohne jegliche Kontrolle. Wer in einen Unfall verwickelt wird und nachweislich abgelenkt war, trägt eine Teilschuld – unabhängig vom Hergang. Darüber hinaus kommt auch die Versicherung unter Umständen nicht für den Schaden auf.

Der Fahrstil leidet

Wer telefoniert, schaut zwar in der Regel nach vorne. Fahrer achten aber nur noch auf den Abstand zum Vorausfahrenden. Außerdem wechseln unkonzentrierte Fahrer oft ihr Tempo: Sie schleichen häufig oder fahren zu schnell. Dieses unkoordinierte Beschleunigen und Bremsen ist daher ein Sicherheitsrisiko. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dieses Verhalten nur schwer einzuschätzen.

Verwendung von Handy am Steuer

Die StVO regelt die Verwendung von Mobiltelefonen eindeutig: Wer ein Fahrzeug führt, darf kein Handy benutzen, wenn er es hierfür in der Hand halten muss. Nur mit einer eingebauten Freisprechanlage ist die Nutzung während der Fahrt erlaubt. Wer sein Handy trotzdem benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie einem Punkt bei der Flensburger Verkehrssünderdatei rechnen.

Ablenkung vermeiden: Handy außer Reichweite packen

„Um sich selbst vor dem Reflex zu schützen, bei jeder eingehenden Nachricht aufs Handy zu schielen, empfiehlt es sich, das Gerät vor der Abfahrt auszuschalten oder stumm zu stellen“, rät TÜV SÜD Expertin Häußler. Hilfreich ist es außerdem, das Mobiltelefon an einem nicht erreichbaren Platz zu verstauen.

GPS und Assistenzsysteme richtig nutzen

Für Navigationsgeräte und Assistenzsysteme im Auto gilt: Sie unterstützen und helfen im Idealfall bei der Orientierung. Fahrer sollten das System aber vor Fahrtbeginn programmieren und so einstellen, dass sie den Bildschirm gut im Blick haben. Eine Sprachansage kann zusätzlich vor Ablenkung schützen.

Ablenkung bei Radfahrern und Fußgängern

Wer beim Laufen aufs Smartphone starrt oder als Radfahrer Musik über Kopfhörer hört, nimmt das  Verkehrsgeschehen nicht mehr vollständig wahr. Nicht nur beim Überqueren von Straßen kann es dabei zu schweren Unfällen kommen. Auch Fußgänger und Fahrradfahrer gefährden mit ihrem Verhalten nicht nur sich selbst, sondern auch andere. Übrigens: Radfahrer, die während des Fahrens telefonieren und erwischt werden, müssen 25 Euro Bußgeld bezahlen.

TÜV SÜD setzt sich gegen Ablenkung durchs Smartphone ein

Mit der Kampagne „Be smart“ für Verkehrssicherheit und gegen Ablenkung am Steuer setzen sich TÜV SÜD und der Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. dafür ein, nicht mehr unüberlegt zum Handy zu greifen. Sie wollen ein Bewusstsein dafür schaffen, das Smartphone als Fahrer während der Fahrt nur legal und sicher mit Freisprechanlage zu nutzen – oder es ganz beiseite zu legen. Mehr über die Kampagne gibt es unter:  https://www.besmart-mobil.de/

Über die TÜV SÜD AG

Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 24.000 Mitarbeiter sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. www.tuev-sued.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de

Ansprechpartner:
Vincenzo Lucà
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel