Als jüngstes Beispiel der in Berlin grassierenden Bauverhinderungs-Politik kann die Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) von Charlottenburg-Wilmersdorf vom 16. Mai gelten, die zuvor zugesagte Bauerlaubnis auf der Cornelsenwiese zu verweigern. Der Eigentümer des Grundstücks, die renommierte und alt-eingesessene Becker & Kries Familienstiftung, hatte sich in einem Kompromiß mit dem damaligen Baustadtrat Rainer Latour im Oktober 2016 darauf geeinigt, daß insgesamt 100 neue Mietwohnungen auf dem Grundstück errichtet werden sollen, von denen 33 Wohnungen als Sozialwohnungen mit einer Netto-Kaltmiete von 6,50 Euro/m² an eher bedürftige Haushalte langfristig zur Verfügung gestellt würden. So lesen wir’s in der Presse.
Die BVV wollte das nicht. Und konnte aus rechtlicher Sicht einwenden, daß die Becker & Kries Familienstiftung in den 1960’er Jahren (also fast 30 Jahre vor dem Fall der Berliner Mauer, und damals aus anderen Gründen) die Eintragung einer Grunddienstbarkeit zugelassen hatte, laut derer das ca. 4.000 m² große Grundstück an der Dillenburger Straße, Sodener Straße, Wiesbadener Straße zur Nutzung als öffentliche Grünanlage ausgewiesen ist, wenngleich das Grundstück – soweit uns bekannt ist – gemäß dem gültigen Bebauungsplan aus dem Jahr 2014 für Wohnungsbau vorgesehen und zugelassen wurde.
Mit 18 Nein-Stimmen, 18 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen wurde der Antrag auf eine entsprechende Beschlußfassung zur Ermöglichung einer Neubebauung abgelehnt. Das mag demokratisch sein. Angesichts des Berliner Wohnungsmangels ist’s eher ein Stück aus dem Tollhaus!
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