Annahme verweigern
Wer nichts bestellt hat oder eine Lieferung nicht zu 100 Prozent einer konkreten Bestellung zuordnen kann, sollte das Paket gar nicht erst annehmen. Denn: Ist das Paket erst bezahlt, haben Verbraucher den Schaden. Im Betrugsfall muss der Logistikdienstleister das Geld nicht zurückerstatten. Hier steht der Absender in der Pflicht. Dieser wird aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht erreichbar bzw. unbekannt sein. Das Geld ist deshalb mit hoher Sicherheit verloren.
Absender überprüfen
Der Zusteller ist nicht verpflichtet, das Paket vor der Zahlung auszuhändigen, damit der Inhalt überprüft werden kann. Aber: Das Überprüfen des Paket-Etiketts ist möglich. Wer steht dort als Absender? Findet sich zum Beispiel keine Adresse des Absenders auf dem Paket, ist das ein deutliches Warnsignal. Ist das Unternehmen unbekannt, sollte unbedingt die Annahme verweigert werden.
Klare Vereinbarungen treffen
Das klingt banal, aber häufig funktioniert die Betrugsmasche, weil Empfänger irrtümlicherweise den Schluss ziehen, dass der Ehepartner, Lebensgefährte oder Mitbewohner etwas bestellt haben muss. Deshalb: In solchen Fällen immer austauschen, ob, wann und von wem man ein Pakete per Nachnahme erwartet. Eine klare Vereinbarung, dass Pakete im Zweifel nicht angenommen werden, hilft in vielen Fällen.
Paket in der Filiale hinterlegen bzw. neu zustellen lassen
Gibt es keine klaren Absprachen und ist man unsicher, ob der Partner oder Mitbewohner eine Bestellung erwartet, ist man nicht verpflichtet, das Paket sofort anzunehmen. Je nach Logistik-Dienstleister kann man den Zusteller bitten, einen weiteren Zustellversuch zu unternehmen oder es direkt bei der zuständigen Filiale zu hinterlegen. Das verschafft genug Zeit, um mit dem Partner zu klären, ob eine Lieferung erwartet wird. Am besten notiert man in diesen Fällen schon einmal den Absender, der auf dem Paketetikett steht, um eine Zuordnung zu einer Bestellung zu erleichtern.
Warnsignale bereits bei der Bestellung erkennen
Aber auch wenn man selbst online bestellt, kann man in die Nachnahme-Falle tappen. Hier gilt: Bietet ein Online-Händler als alleinige Zahlungsoption „Nachnahme“ an, sollte man schon misstrauisch werden. Kaum ein seriöser Händler wird sich entscheiden, seinen Kunden nur eine Zahlungsoption anzubieten. Bei unseriösen Shop-Betreibern sind Informationen zu Widerruf, Versandkosten und Zahlungsmethoden zudem oft fehlerhaft oder schwer zu finden. Aufschluss über die Qualität von Service und Angebot eines Shops geben unter anderem Kundenbewertungen und entsprechende Zertifikate.
Trusted Shops ist seit 20 Jahren die bekannteste europäische Vertrauensmarke im Bereich E-Commerce. Das 1999 gegründete Kölner Unternehmen stellt mit dem Gütesiegel inklusive Käuferschutz, dem Kundenbewertungssystem und dem Abmahnschutz ein "Rundum-sicher-Paket" bereit: Anhand von strengen Einzelkriterien wie Preistransparenz, Kundenservice und Datenschutz überprüft Trusted Shops seine Mitglieder und vergibt sein begehrtes Gütesiegel. Mit dem Käuferschutz, den jeder zertifizierte Online-Shop bietet, sind Verbraucher etwa bei Nichtlieferung von Waren abgesichert. Darüber hinaus sorgt das Kundenbewertungssystem für nachhaltiges Vertrauen bei Händlern und bei Käufern. Trusted Shops stellt die Unabhängigkeit und Echtheit der Bewertungen über eine mehrstufige Überprüfung sicher. Das Abmahnschutzpaket von Trusted Shops schützt Online-Händler vor teuren wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen aufgrund fehlerhafter Rechtstexte. http://www.trustedshops.de
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