Eringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), im Wert von bis zu € 800,- in Deutschland bzw. € 400,– in Österreich, können Sie laut Einkommenssteuergesetz als Werbungskosten sofort geltend machen. Wer jetzt noch in neues Betriebsinventar investiert, kann also Steuern sparen. Ein großes Angebot an Werkzeuge und Maschinen für Schreinereien, Zimmermann-Betriebe oder andere holzverarbeitende […]