Implantierbare Produkte dürfen den Patienten keinen Schaden zufügen. Der Hersteller ist, hinsichtlich der möglichen Schäden, die ein solches Implantat auslösen könnte, nach der Medizinprodukteverordnung verpflichtet, eine Risikobetrachtung durchzuführen. Die internationale Normenreihe ISO 10993 gibt die Analysen vor, die im Falle der Möglichkeit des Eintretens einer Gefährdung durchgeführt werden müssen (Tabelle […]