>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

TÜV Rheinland: Bei Rolltreppen immer am Handlauf festhalten

Rolltreppen zählen zu den bequemsten Transportmitteln überhaupt. Und sie sind sicher, wenn Nutzer einige Regeln beachten. So sollte man nie Fahrrad, Kinderwagen oder schweres Gepäck mit der Rolltreppe transportieren. Denn wer ein Fahrrad oder einen Kinderwagen festhält, hat in der Regel keine Hand mehr frei. Man sollte sich auf Rolltreppen allerdings jederzeit am Handlauf festhalten. „Wenn man sich nicht festhält, ist bei einer eventuellen plötzlichen Bremsung ein Sturz fast unvermeidlich – mit entsprechenden Folgen“, sagt Achim Hüsch, Experte für Fahrtreppen bei TÜV Rheinland. „Wer Gepäck und sperrige Gegenstände transportiert, sollte sich daher immer für den Aufzug entscheiden.“

Benutzungshinweise unbedingt beachten

„Benutzungs- und Warnhinweise an den Rolltreppen sollten in jedem Fall beachtet werden“, betont Achim Hüsch. Viele Hersteller von Fahrtreppen – so der Fachbegriff für Rolltreppen – warnen mit einem Aufkleber, der einen durchgestrichenen Kinderwagen zeigt, vor dem Mitführen von Kinderwagen und Buggys. Dann gilt: „Kommt es bei einer schnellen Bremsung der Rolltreppe zu einem Unfall mit Kinderwagen, sind die Verunglückten voraussichtlich selbst für den Schaden verantwortlich“, so Hüsch.

Babys und Kleinkinder sollten bei der Rolltreppennutzung zudem nicht auf dem Arm gehalten werden. Falls Kinder schon selbst laufen können, ist es auf der Rolltreppe am sichersten, wenn das Kind mit Blick nach vorne neben dem Erwachsenen auf der Stufe steht, der Erwachsene das Kind an die Hand nimmt und sich mit der anderen Hand am Handlauf festhält. Zudem sollten Benutzer immer beide Füße fest auf die Stufe stellen.

Auf Spalt zwischen Stufe und Seitenwand achten

Ein weiteres Sicherheitsrisiko bei Rolltreppen sind die Seitenwände. „Zwischen ihr und den vorbeifahrenden Stufen befindet sich ein bis zu vier Millimeter breiter Spalt. Gerade Kinder können beim Spielen mit ihren Fingern oder Füßen in diesen Spalt zu geraten“, so Hüsch weiter. Vorsicht auch bei langen Halstüchern, herunterhängenden Gürteln oder Schlaufen von Rucksäcken: Sie können sich ebenfalls in den Ritzen und Spalten verheddern.

Um Nutzer deutlicher als bislang auf Gefahrenbereiche hinzuweisen, ist die Norm für Fahrtreppen zum 1. Januar 2018 angepasst worden. Betreiber müssen nun bei allen neu zu errichtenden Rolltreppen verstärkt bewerten, inwieweit geeignete Maßnahmen den Transport von beispielsweise Gepäckwagen verhindern können. Weiterhin ist bei allen neuen Rolltreppen die Notstoppfunktion deutlicher als bislang gekennzeichnet.

Video zur Sicherheit auf Rolltreppen bei Youtube.

Über TÜV Rheinland

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit 145 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten über 20.000 Menschen rund um den Globus. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von knapp 2 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte, Prozesse und Informationssicherheit für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüfstellen und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. Website: www.tuv.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Nicole Krzemien
Telefon: +49 (221) 806-4099
E-Mail: nicole.krzemien@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel