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Petition gegen den Abmahnmissbrauch zeichnen

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg unterstützt eine Petition „Unlauterer Wettbewerb – Reform des wettbewerbsrechtlichen Abmahnwesens“, die sich gegen den Abmahnmissbrauch richtet und an der sich Unternehmen noch bis zum 24. April beteiligen können. Die Petition greift Reformvorschläge auf, die der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) gemeinsam mit weiteren Verbänden erarbeitet hat. Missbräuchliche Abmahnungen belasten vor allem den Online-Handel; insbesondere für kleinere Händler können sie existenzbedrohend sein. Deshalb hat der DIHK Mitte vergangenen Jahres federführend eine Verbändeinitiative ins Leben gerufen und konkrete Forderungen an den Gesetzgeber gerichtet.

Im Einzelnen regt die Wirtschaft an, die Abmahn- und Klagebefugnis zu konkretisieren, die finanziellen Anreize einer Abmahnung zu verringern und Änderungen im Verfahrensrecht vorzunehmen. Auf diese Forderungen bezieht sich jetzt eine betroffene Unternehmerin. Sie hat beim Deutschen Bundestag eine Petition eingereicht, um die Politik für das Thema zu sensibilisieren und gesetzliche Änderungen zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs zu bewirken.

Damit sich der Petitionsausschuss mit dem Antrag befassen muss, sind bis zum 24. April insgesamt 50.000 Mitzeichnungen erforderlich. Die Petition findet sich mit der Nummer 77180 auf der Website des Deutschen Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2018/_03/_08/Petition_77180.html).

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