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Skandal: P&R Insolvenz spült 3,5 Milliarden Anlegergeld in den Müll(container)

Wie die Süddeutsche Zeitung und der WDR berichten, ist die Graumarkt-Anlagefirma P&R (Grünwald/München) insolvent. Betroffen sind drei Containerfirmen der P&R und damit ca. 3,5 Milliarden Euro Anlegergelder. Die Kanzlei BKR Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Jena spricht von einem riesigen Finanzskandal und rät den 50.000 Anlegern zum sofortigen Handeln.

„Diese Pleite bestätigt unsere Ansicht nach, dass die Gesetze zum Schutz der Anleger mangelhaft sind und vor solchen Geschäftsmodellen keinen hinreichenden Schutz bieten“, so Rechtsanwalt Matthias Kilian, geschäftsführender Gesellschafter bei BKR (www.bkr-law.de). Gerade seine Kanzlei werde immer wieder von einschlägigen Medien gescholten, da sie einige der wenigen ist, die die Frage einer staatlichen Haftung bei Schadensfällen des grauen Kapitalmarkts stellt. Mit P&R habe man nun eine Pleite, die die Skandale von Prokon oder S&K in den Schatten des Grauen Kapitalmarktes stelle, so Kilian und die Frage nach der Haftung erneut in den Raum stelle, denn der Staat hat die Anleger nicht vor einer Schädigung bewahrt.

Drei Firmen aus dem P&R-Geflecht sind nach bisherigen Erkenntnissen von der Insolvenz betroffen: Die P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH und die P&R Container Leasing GmbH. Für diese Firmen wurden vor dem Amtsgericht München Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 1542 IN 726/18, 1542 IN 727/18 und 1542 IN 728/18).

50.000 Anlegern droht der Totalverlust

Wenn man den Angaben auf der Firmenwebseite Glauben schenken kann, dann hat P&R in den letzten zehn Jahren Container im Gesamtwert von rund sieben Milliarden Euro verkauft. Wie Branchenkenner berichten, würden zurzeit circa 3,5 Milliarden Euro von 50.000 Investoren in den P&R-Investments stecken. „Dieses Kapital ist wegen der Insolvenz natürlich nun in Gefahr“, sagt Rechtsanwalt Kilian. Ein Totalverlust ist nicht auszuschließen, weshalb Kilian dazu rät, auch andere Möglichkeiten des Schadenersatzes oder der Rückabwicklung zu prüfen. „Gerade wenn sich herausstellen sollte, dass es sich bei P&R um ein Schneeballsystem gehandelt hätte, wären die Möglichkeiten für Anleger auf Schadensbegrenzung ungleich größer“, ergänzt Rechtsanwalt Kilian.

P&R hatte in den vergangenen Jahren die zugesagten hohen Mietauszahlungen und Containerrückkäufe geleistet, obwohl der Containerschiff-Markt schon sehr marode war.“ So ein System könne mitunter nur funktionieren, solange genügend neues Anlegergeld nachkomme.

Die Frage der Haftung bei kriminellen Systemen

Wer auf dem grauen Kapitalmarkt Geld anlegt, trägt ein hohes Risiko. Anlegerfirmen wie Prokon, S&K, Magellan oder nun auch P&R können Unsummen an Geld einsammeln –ohne hinreichende staatliche Überwachung. Wenn eine Anlagefirma zur Deckung von Auszahlungen und Ausgaben die Gelder neuer Anleger verwenden muss, so kann das Insolvenzverschleppung und Kapitalanlagebetrug sein. Rechtsanwalt Kilian: „Ob sich eine Anlageform des grauen Kapitalmarktes tatsächlich tragen kann, will häufig niemand im Vorfeld wissen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fühlt sich teils nicht zuständig und prüft manchmal bestenfalls den Prospekt auf Vollständigkeit. Das ist so, als ob ich mit meinem Fahrzeugschein, aber ohne das Auto vorzustellen, neuen TÜV bekommen würde. Hier müssen die Gerichte gegenwirken!“

Was müssen betroffene Anleger nun unternehmen?

„Das Wichtigste“, so Kilian, „ist natürlich eine gut begründete Forderungsanmeldung beim Insolvenzverwalter und umfassende rechtliche Beratung.“ Wer dies durch einen erfahrenen Anwalt erledigen lassen möchte und rechtlichen Beistand sucht, kann sich gern an BKR wenden. Rechtsanwalt Kilian: „Um eine Haftung zu prüfen, müssen Hintergründe der Schädigungen und die Kenntnisse der Beteiligten sowie die Verantwortlichen ermittelt werden. Wir haben diese unangenehmen Fragen schon oft an die BaFin in vergleichbaren Fällen gestellt. Aktuell würden diese berechtigten Fragen von den Instanzgerichten wohl als „rechtsmissbräuchlich“ abgewiesen werden, bis diese Rechtsauffassung höchstrichterlich korrigiert wurde. Vielleicht sorgt dieser neue riesige Finanzskandal nun dafür, dass die Gerichte unserer Auffassung folgen, dass sich der Staat – auch in diesen Fällen – nicht aus der Haftung nehmen kann“, hofft Rechtsanwalt Matthias Kilian. Denn gesetzlich generell ausgeschlossen, wie die BaFin dies gerne behauptet, ist eine Haftung des Staates nicht.

Sind Sie Geschädigter in Sachen P&R? Melden Sie sich und fordern Sie eine kostenfreie Erstbewertung Ihres Falles an: bkr@bkr-law.de

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