>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

„Für einen chancengleichen und funktionierenden Wettbewerb müssen die Privilegien der Deutschen Post AG abgebaut werden“

20 Jahre nach der Liberalisierung der Postmärkte genießt der ehemalige Staatskonzern Deutsche Post AG Privilegien, die einen sich selbst tragenden Wettbewerb auf den Postmärkten erschweren, so der Vorsitzende der Monopolkommission Prof. Achim Wambach, PhD. Beim Parlamentarischen Abend des Bundesverbandes Paket und Expresslogistik (BIEK) zum Thema „Ist das Postgesetz noch zeitgemäß?“ sprach er in seiner Keynote über die dringende Notwendigkeit der Wettbewerbsstärkung auf den Postmärkten. Eine Novellierung des Postgesetzes sei dabei unumgänglich. Seine wesentlichen Forderungen im Einzelnen:

–         Die Marktmacht der Deutschen Post AG insbesondere auf den Brief- und Paketmärkten wird weiterhin durch Privilegien gestärkt. Zur Herstellung eines chancengleichen und funktionierenden Wettbewerbs müssen in erster Linie die Privilegien der Deutschen Post AG abgebaut werden.

–         Bislang profitiert nur die Deutsche Post AG von der Mehrwertsteuerbefreiung für Post-Universaldienstleistungen und hat dadurch Kostenvorteile gegenüber ihren Konkurrenten. Um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden, sollte langfristig die Mehrwertsteuerbefreiung europaweit abgeschafft werden.

–         Der Bund sollte seine Anteile an der Deutschen Post AG in Höhe von 20,9 Prozent veräußern, da er den Regulierungsrahmen nur ohne Interessenkonflikt gestalten kann. Die Anteilseignerschaft verschafft der Deutschen Post AG auch weitere Wettbewerbsvorteile, weil sie dadurch ein besseres Rating und einen besseren Zugang zu Finanzmitteln erhält.

–         Die Bundesregierung sollte allen Postdienstleistern, die sich zum Angebot von grenzüberschreitenden Postdienstleistungen bereit erklären, einen diskriminierungsfreien Zugang zum Weltpostverein ermöglichen. Beim grenzüberschreitenden Postverkehr innerhalb Europas profitiert die Deutsche Post AG als einziges deutsches Mitglied der International Post Corporation von den exklusiven Vereinbarungen mit ausländischen Postgesellschaften.

–         Die Befugnisse der Bundesnetzagentur müssen signifikant erweitert werden. Problematisch ist unter anderem, dass sie momentan missbräuchliches Verhalten bzw. Verstöße gegen das Postgesetz nicht mit Bußgeldern sanktionieren, sondern lediglich abmahnen kann. Auch sollte die Bundesnetzagentur weiter reichende Auskunftsrechte, vergleichbar mit den entsprechenden Befugnissen des Bundeskartellamtes, erhalten. Derartige Auskunftsrechte würden Ermittlungen in Missbrauchsverfahren erheblich erleichtern.

Fazit: Es ist auch nach 20 Jahren noch einiges zu tun, damit endlich ein chancengleicher und funktionsfähiger Wettbewerb auf den deutschen Postmärkten entstehen kann.

Über BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.

Im 1982 gegründeten Bundesverband Paket und Expresslogistik (BIEK) sind die führenden Anbieter für Kurier-, Express- und Paketdienste in Deutschland organisiert: DPD, GLS, GO!, Hermes und UPS. Die Mitgliedsunternehmen bieten ihren Kunden eine bundesweit flächendeckende Zustellung von der Hallig bis zur Alm. Die Branche realisierte im Jahr 2016 Umsätze in Höhe von 18,5 Milliarden Euro und beförderte 3,16 Milliarden Sendungen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BPEX – Bundesverband Paket- und Expresslogistik e. V.
Dorotheenstraße 33
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2061786
Telefax: +49 (30) 20617888
http://www.bpex-ev.de

Ansprechpartner:
Elena Marcus-Engelhardt
Leiterin Kommunikation und Politik
Telefon: +49 (30) 20617870
E-Mail: elena.marcus-engelhardt@biek.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel