Die Tarifpartner sind sich einig darüber, dass langfristig eine Annäherung der Tarifbereiche Berlin und Brandenburg geschehen muss, damit eine Ungleichbehandlung der Arbeitnehmer im Berlin-nahen Umland ausgeschlossen werden kann. Dies kann lediglich in mehreren Schritten passieren. Nach der „wegweisenden“ Entgelterhöhung 2016 von 7,3 % (Berlin-nah) bzw. 6 % (Berlin-fern) haben sich die Tarifpartner auf folgende Erhöhungen einigen können:
Zum 01.03.2018 gibt es eine prozentuale Erhöhung um 5,0 %. Der Ecklohn beträgt dann 12,19 €/h (Berlin-nah) bzw. 11,47 €/h (Berlin-fern). Zum 01.12.2018 folgt eine weitere prozentuale Erhöhung um 3,5 %. Der Ecklohn beträgt dann 12,43 €/h (Berlin-nah) bzw. 11,70 €/h (Berlin-fern).
Auch die Ausbildungsvergütungen werden erhöht, je Lehrjahr um 80,00 €:
Die Lehrlinge erhalten nunmehr ab 01.08.2018:
im 1. Lehrjahr 580,00 €,
im 2. Lehrjahr 630,00 €,
im 3. Lehrjahr 680,00 € und
im 4. Lehrjahr 730,50 €.
Darüber hinaus wird die Zusatzvergütung aufgrund von erbrachten besonderen Leistungen in der Berufsausbildung, die sich sehr positiv bewährt hat, beibehalten. Hier wird ggf. noch zum Ausbildungsbeginn zum 01.08.2018 eine Nachverhandlung hinsichtlich deren Höhe stattfinden.
Mit diesem Tarifabschluss ist der Tarifbereich Brandenburg für die Zukunft ordentlich aufgestellt.
Die Tarifverträge sind frühestens kündbar zum 29.02.2020. Die entsprechenden Auskünfte und Tarifverträge sind über die Berliner Geschäftsstelle erhältlich.
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