Für die wiederkehrende Prüfung muss jeder Betreiber rechtzeitig Vorbereitungen treffen: „Eine plausible Gefährdungsbeurteilung ist die unverzichtbare Grundlage“, sagt Ralf Schmitt, technischer Leiter der zugelassenen Überwachungsstelle für Brand- und Explosionsschutz bei TÜV Rheinland. Wesentliche Inhalte dieses Dokuments sind die systematische Ermittlung der Gefährdungen, die Festlegung geeigneter Schutzmaßnahmen sowie die Art und Umfang der Prüfungen.
Um den schnellen Ablauf der Prüfung zu ermöglichen, ist es wichtig, dass eine vollständige Dokumentation vorliegt. „Wir raten den Betreibern, für die Prüfung alle relevanten Dokumente zusammenzustellen und bereitzuhalten“, sagt Schmitt. Dazu gehören Aufzeichnungen aus Prüfungen insbesondere von Lüftungsanlagen, Gaswarneinrichtungen, von elektrischen und nicht-elektrischen Geräten sowie Schutzsystemen. „Damit kann die Prüfung deutlich effizienter durchgeführt werden“, so der Experte. Unternehmen, die besonders umfassend und systematisch vorgehen wollen, implementieren ein Managementsystem für den Explosionsschutz. Dieses systematisiert die Regelungen beispielsweise von Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen.
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