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Hohe Anforderungen bei personenbezogenen Daten

Der Countdown läuft. Unternehmen müssen bis zum 25. Mai 2018 ihre Prozesse an die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung anpassen. „Eine große Aufgabe, denn der Gesetzgeber stellt hohe Anforderungen an die Speicherung, Verwendung und Dokumentation von personenbezogenen Daten“, sagt Detlev Langer, Bereichsleiter Recht und Steuern der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg:  „Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig über die auf sie zukommenden Pflichten informieren und Ihren Betrieb den Vorgaben entsprechend anpassen.

Die IHK bietet dazu zwei Informationsveranstaltungen an; der Kostenbeitrag beträgt jeweils 25 Euro. Eine Infoveranstaltung für Online-Unternehmen zur EU-Datenschutz-Grundverordnung findet am Donnerstag, 22. Februar, 17.30 bis 19.30 Uhr, in der IHK statt, eine Veranstaltung für das produzierende Gewerbe am Dienstag, 27. Februar, 16 bis 18.30 Uhr. Langer: „Vom betrieblichen Datenschutzbeauftragten über die Auskunftsrechte von Betroffenen bis zu Dokumentations- und Löschungspflichten – die neuen Anforderungen sind Gegenstand unserer Veranstaltungen, die eine Orientierung in Bezug auf das Thema Datenschutz geben und den Handlungsbedarf für Unternehmen aufzeigen sollen.“

Nähere Informationen und Anmeldung unter www.ihk-bonn.de, Webcode 6492116 und 6492117.

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