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PROKON: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren wegen Betrugs und Untreue ein

Mit dieser Beurteilung haben sicherlich die wenigsten Anleger gerechnet: Die ehemaligen Geschäftsführer der PROKON Regenerative Energien GmbH (Itzehoe) haben kein Schneeballsystem betrieben. So lautet zumindest das Ergebnis der Staatsanwaltschaft Lübeck. Für die Geschädigten, die wenigstens durch eine Verurteilung Genugtuung erfahren wollten, mag dies einer schallenden Ohrfeige gleichkommen, so der Deutsche Finanzmarktschutz e. V. (DFMS).

Gegen die früheren Geschäftsführer des Windparkbetreibers PROKON wird nicht weiter wegen Betrugs und Untreue ermittelt. Dem Handelsblatt und Wallstreet Online zufolge hat die Lübecker Staatsanwaltschaft die Ermittlungen mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Obwohl die letztlich erwirtschafteten Renditen weit unter den angepriesenen blieben, seien die Windparks als ‚langfristige Renditebringer’ angelegt worden. Ein Schneeballsystem sei PROKON nicht gewesen.

Ganz abgeschlossen scheinen die Ermittlungen aber noch nicht zu sein. So ließ die Staatsanwaltschaft laut Handelsblatt verlauten, dass es noch ein weiteres Verfahren gebe. „Die drei ehemaligen Geschäftsführer könnten somit doch noch verurteilt werden. Unklar ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch, welchem Vorwurf die Staatsanwaltschaft noch nachgeht. Aufgrund von ‚Geheimhaltungsvorschriften’ seien keine Details genannt worden. 2014 wurde in Medienberichten aber auch der Verdacht der Insolvenzverschleppung genannt“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).

75.000 Anleger hatten sich mit 1,4 Milliarden Euro an den Genussrechten von PROKON beteiligt. Nachdem das Unternehmen Anfang 2014 in die Insolvenz rutschte, sahen sich diese mit dem Verlust ihres Geldes konfrontiert. Im Juli 2015 sprach sich die Mehrheit der Gläubiger für ein Fortbestehen des Unternehmens in Form einer Genossenschaft aus. Auch die Anleger konnten sich dazu entscheiden, sich an dieser zu beteiligen.

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