Obwohl die MBB bereits seit Mitte 2015 insolvent ist, konnten bisher noch keine Forderungen zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Dies ist erst jetzt mit der Eröffnung des regulären Verfahrens möglich. Das AG München hat dabei den 11. Oktober 2017 als Frist für die Forderungsanmeldung benannt. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Betroffene Anleger sollten nun zügig tätig werden und eine fristgerechte, ausreichend begründete Anmeldung veranlassen. Unter Umständen kann hierfür fachmännische Unterstützung erforderlich sein.“
Diese kann zudem dabei helfen, auch auf anderem Wege für Schadensausgleich zu sorgen. Die MBB umgibt schließlich schon länger einige Ungereimtheiten. So sollte das Geld der Investoren der im Mai 2013 begebenen Anleihe in vorhandene Wind- und Solarkraftwerke gesteckt werden, um Zinsen zu erwirtschaften. Geflossen sind derartige an die Anleger aber kein einziges Mal. Das angestrebte Emissionsvolumen von 300 Millionen Euro wurde nicht einmal annähernd erreicht. Im Oktober 2014 berichtete das Manager Magazin über einen Betrugsverdacht. Fest steht, dass 2014 die Globalurkunde für ungültig erklärt wurde und geplante Reparaturmaßnahmen nie stattfanden.
Aus diesem Grund kommen sowohl die Verantwortlichen der MBB als auch Vermittler der Anleihe als Anspruchsgegner in Betracht. Eine Prüfung des Einzelfalls ist jedoch unabdingbar. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstbewertung.
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