Welche Risiken für die Haut von einer bestimmten Tätigkeit ausgehen, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und daraus entsprechende Schutzmaßnahmen ableiten. Diese umfassen den Ersatz hautschädigender Substanzen, technische oder organisatorische Maßnahmen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen. Welche Schutzmaßnahmen sinnvoll und möglich sind, hängt von dem jeweiligen Arbeitsplatz ab. Der Hautschutzplan informiert Arbeitnehmer über den entsprechenden Hautschutz, die geeignete Hautreinigung und die Hautpflege.
Schutz durch Creme und Handschuhe
Als Hautschutz werden spezielle, auf die jeweilige Belastung abgestimmte Hautcremes bezeichnet, welche die Haut vor Irritationen schützen sollen. Zudem erleichtern die Cremes die Hautreinigung. Daher ist es wichtig, Hautschutzcreme sorgfältig und überall aufzutragen, auch wenn sich die behandelten Stellen kurzzeitig klebrig anfühlen.
Genügt der Hautschutz nicht, ist das Tragen von Handschuhen notwendig. Sie müssen auf die Schadstoffe und Tätigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz abgestimmt sein. Je nach Aufgabe bedeutet dies, dass sie zum Beispiel beständig gegenüber Chemikalien sein müssen oder vor Schnittverletzungen schützen. Wie lang ein Handschuh sein muss, hängt davon ab, wie weit die hautschädigenden Substanzen auf den Arm kommen. Für viele Tätigkeiten sind Handschuhe mit Stulpen erforderlich. Beim Umgang mit Flüssigkeiten verhindert das Umschlagen der Stulpen zudem, dass Flüssigkeit in den Handschuh läuft. „Vor dem Anziehen von Handschuhen müssen die Hände sauber und trocken sein. Flüssigkeitsdichte Handschuhen müssen gewechselt und getrocknet werden, wenn sie bei langem Tragen innen feucht werden. Sonst belastet auch diese Feuchtigkeit die Haut“, erklärt Schramm.
Zu viel Sonne schädigt die Haut
In vielen Berufen, wie der Land- und Forstwirtschaft, dem Baugewerbe, im Gartenbau oder als Dachdecker, sind Arbeitnehmer bei Tätigkeiten im Freien zu jeder Jahreszeit stundenlang der UV-Strahlung der Sonne ausgesetzt. Um Hautschäden bis hin zum als Berufskrankheit anerkannten weißen Hautkrebs vorzubeugen, muss die Haut vor der Sonne geschützt werden. Dazu eignen sich langärmlige Shirts und lange Hosen oder spezielle Funktionskleidung mit UV-Schutz. Auch eine Kopfbedeckung mit breiter Krempe oder Nackenschutz darf nicht fehlen. Für die unbedeckte Haut sollte Sonnenschutzcreme verwendet werden. „Hautschutz und Hautpflege sind nicht nur im Beruf wichtig. Auch in der Freizeit kommen wir mit Stoffen in Berührung, die die Haut schädigen können. Bei der betriebsärztlichen Beratung ist es uns auch wichtig, die Beschäftigten über eine umfassende Prävention von Hauterkrankungen zu informieren. Das erhält nicht nur die berufliche Leistungsfähigkeit, sondern führt zu einer gesundheitsbewussten Lebensweise in jedem Alter“, so Schramm.
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