Die CGM, die selbst Verfassungsbeschwerde eingelegt hat, bedauert es sehr, dass der 2. Senat das Tarifeinheitsgesetz nicht gänzlich für verfassungswidrig erklärt hat. Adalbert Ewen, Bundesvorsitzender der CGM: „Die Karlsruher Entscheidung können wir nicht nachvollziehen. Das Minderheitsvotum der Verfassungsrichter Paulus und Baer belegt sehr deutlich die Schwächen der Entscheidung, dass Minderheitengewerkschaften […]