Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verändert die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung maßgeblich. Auswirkungen hat dies auf die Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und die Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- sowie Informationspflicht. Dr. Thomas Rotthowe, Vorstand des Personaldienstleisters top itservices AG, hat die ersten 100 Tage nach der Gesetzesänderung mit großem Interesse verfolgt und berichtet im Rahmen eines […]