Der Bundestag hat heute den Gesetzentwurf zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) verabschiedet. Man hat sich darauf verständigt, dass die vermiedenen Netzentgelte für steuerbare dezentrale Anlagen (beispielsweise Kraft-Wärme-Kopplungs-Bestandsanlagen, KWK) zunächst erhalten bleiben. Neue Anlagen mit fluktuierender Erzeugung sollen ab 2018 und steuerbare Anlagen ab 2023 keine Entgelte mehr erhalten. Die Entgelte werden auf dem Niveau von 2016 eingefroren, und das Gesetz tritt ab 1. Januar 2018 in Kraft.
„Die von der Bundesregierung ursprünglich geplante Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte wurde insbesondere mit Blick auf die KWK-Anlagen – aber auch auf andere steuerbare Anlagen, wie beispielsweise Pumpspeicherkraftwerke – deutlich abgeschwächt. Somit konnte ein Rückschlag für die Energiewende-Technologien KWK und Pumpspeicher verhindert werden“, sagte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „Mit dem Einfrieren der Netzentgelte auf dem Niveau von 2016 kommt die Branche zurecht, allerdings hätten wir uns eine Änderung im Zusammenhang mit einer grundlegenden Reform der Netzentgeltsystematik gewünscht. Aus unserer Sicht sollte in der nächsten Legislatur ein neues Konzept für eine faire Bewertung netztechnischen Leistungen festgelegt werden, damit auch für Neuanlagen nach 2023 eine angemessene Vergütung dieser Leistungen erfolgt.“
Anpassung der Wind-an-Land-Ausschreibungen
Als Reaktion auf den überraschenden Erfolg von Projekten ohne Genehmigungen bei der ersten EEG-Ausschreibungsrunde für Windenergieanlagen an Land, hat die Regierungskoalition eine Korrektur der Teilnahmekriterien für die beiden ersten Ausschreibungen in 2018 vorgenommen: Die Neuregelung sieht vor, dass Ausschreibungsteilnehmer eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für ihre Windparkprojekte vorlegen müssen. Die Branche sah durch lange Projektlaufzeiten und große Realisierungsrisiken eine Gefahr für das Erreichen der nationalen Klimaschutzziele sowie für den Erhalt zukünftig benötigter Kapazitäten in der Windindustrie.
„Wir bewerten diese Anpassung als sehr wichtiges Signal, auch wenn die Änderung zu spät wirkt, um Risiken für den Ausbau in 2018 deutlich zu reduzieren. Der kontinuierliche Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine tragende Säule der Energiewende. Es ist daher entscheidend, dass der nächste Bundestag schnell eine dauerhafte Regelung findet, die fairen Wettbewerb und hohe Realisierungsraten sichert. Sie muss unbedingt auch gewährleisten, dass nicht realisierte Kapazitäten wieder ausgeschrieben werden“, betonte Matthias Zelinger.
Über VDMA Power Systems
VDMA Power Systems ist ein Fachverband des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau VDMA e.V. Der Fachverband vertritt im In- und Ausland die Interessen der Hersteller von Windenergie- und Wasserkraftanlagen, Brennstoffzellen, Gas-/Dampfturbinen und -anlagen sowie Motorenanlagen. Für sie alle dient VDMA Power Systems als Informations- und Kommunikationsplattform für alle Themen der Branchen wie Energiepolitik, Gesetzgebung, Marktanalysen, Messen, Normung, Standardisierung sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der VDMA vertritt mehr als 3200 Mitgliedsunternehmen des mittelständisch geprägten Maschinen- und Anlagenbaus. Mit aktuell gut 1 Million Beschäftigten im Inland und einem Umsatz von 220 Milliarden Euro (2016) ist die Branche größter industrieller Arbeitgeber und einer der führenden deutschen Industriezweige insgesamt.
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