Wegen eines ,,werthaltigen Geständnisses“ und der langen Zeit in Untersuchungshaft, beläuft sich das Urteil für den Angeklagten Daniel F. auf sechseinhalb Jahre Haft.
Erst am 6. Juni 2017 legte Jonas K. Revision gegen seine Haftstrafe ein. Achteinhalb Jahre seien ihm zu viel. Man könne davon ausgehen, dass das Urteil milder ausfallen dürfte. Doch egal, in welcher Höhe die Strafe ausfällt, wann er diese absitzt, ist ihm selbst überlassen. Wegen der langandauernden Untersuchungshaft ließ man ihn frei, ohne Einschränkungen. So genießt er mit Freunden die Sonne auf Ibiza und feiert, wie er es schon immer getan hatte.
Betroffene Anleger stellen sich die Frage: Wo ist das Geld geblieben? Aus den Erfahrungen des DFMS heraus, liegt es vermutlich sicher im Ausland. Schließlich sei es verdächtig, wenn man trotz Untersuchungshaft und gepfändetem Eigentum, Urlaub in gehobener Klasse genießen könne.
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