Laut eines rechtskräftigen Urteils des Amtsgerichts Northeim vom 4. Mai 2017 müssen S&K-Anleger keine Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen (Az. 3 C 119/17 VI). Somit ist die Klage, Rückzahlungen des S&K-Fonds Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 zu leisten, abgewiesen worden. Dieser Beschluss könnte Vorreiter für kommende Beschlüsse sein, so der […]