Die zweite AGV habe unter dem selben Problem gelitten wie auch schon die erste: Zu wenige Anleger der Laurèl-Anleihe hätten sich für sie angemeldet, so die Aussage ihres gemeinsamen Vertreters. Das nötige Quorum von 25 Prozent sei nicht erreicht worden, Beschlüsse hätten keine gefasst werden können. Für die erste AGV hatten sich laut einer Mitteilung des Modehauses vom 22. April 2017 noch 37 Prozent der ausstehenden Schuldverschreibungen angemeldet, nötig gewesen wären 50 Prozent. Dem DFMS-Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de) geben die Zahlen Rätsel auf: „Warum fand sich für die zweite AGV ein geringeres Quorum als für die erste?“
Eventuell haben von einem Termin zum nächsten tatsächlich weitere Anleger resigniert. Fest steht jedenfalls, dass sie nicht darüber abstimmen konnten, ob ihr gemeinsamer Vertreter den Insolvenzplan befürworten darf oder nicht. Dieser stand somit selbst in der Verantwortung im Interesse der Anleger zu agieren und stimmte für den Plan. Der Frankfurter Allgemeinen Zeitung zufolge hält er ihn für die bessere Alternative. Doch gibt es auch viele Stimmen, die diesen nicht im Interesse der Anleger sehen. H. Heinze: „Aus diesem Grund rate ich allen Betroffenen zur fachmännischen Prüfung ihrer Ansprüche, damit sie auf diese Weise den erlittenen Schaden so gering wie möglich halten. Unsere Vereinsanwälte helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.“
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