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Insolvenz der Valerum Invest AG – Das müssen Anleger jetzt berücksichtigen

Die Valerum Invest AG (Berlin) ist nun offiziell pleite. Am 10. Mai 2017 wurde das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 36v IN 1105/17). Gläubiger können ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) rät betroffenen Kunden, auch darüber hinausgehende Ansprüche prüfen zu lassen.

Anfang des Jahres war der Immobilienspezialist Valerum Invest noch an der Insolvenz vorbeigeschrammt. Eine Krankenkasse hatte wegen ausstehender Forderungen Insolvenzantrag gestellt, zog diesen aber einen Tag später zurück. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hob infolgedessen das vorläufige Insolvenzverfahren wieder auf. Am 30. März 2017 wurde jedoch erneut ein solches Verfahren eingeleitet. Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Auch dieses Mal wollte laut fondstelegramm eine Krankenkasse wissen, ob Valerum noch zahlungsfähig ist. Jetzt führte dies zur Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens.“

Valerum hatte interessierten Anlegern Direkt- und Crowdinvestments in Immobilien und Selfstorage-Parks angeboten. Letztere vertrieb das Unternehmen unter der Bezeichnung „RenditeLAGER“. Nach dem Erwerb konnten die Kunden die Sachwerte weitervermieten. „Im Zuge der Insolvenz sollten diese nun fachmännisch prüfen lassen, ob und welche Ansprüche sie gegen Valerum haben. Bestehende Forderungen sind dann fristgerecht zum 23. Juli 2017 zur Insolvenztabelle anzumelden. Auch gilt zu erörtern, ob Ansprüche aufgrund fehlerhafter Anlageberatung bestehen und wer hierbei der Anspruchsgegner ist“, erläutert Heinze. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen diesbezüglich sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.

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