„Die Europäischen Richter haben festgelegt, dass die EU wichtige Bereiche eines Freihandelsabkommens auch ohne die Zustimmung der Nationalstaaten regeln kann. Dies ist ein wichtiges Signal für die künftige Aushandlung von Freihandelsabkommen, die für die europäische Wirtschaft von zentraler Bedeutung sind. Der EuGH weicht damit auch vom deutlich restriktiveren Antrag des Generalanwalts ab, was wir positiv werten. Allerdings haben die Richter auch Teile von Freihandelsabkommen benannt, die prinzipiell der Zustimmung der Mitgliedsstaaten bedürfen, etwa Streitschlichtungen zwischen Investoren und Staaten. Hier muss die Politik nun Lösungen finden: Die für die Industrie wichtigen Handelsteile der Abkommen müssen ohne Verzögerung durch nationale Parlamente in Kraft treten können. Wir brauchen weitere Freihandelsabkommen, schnellere Ergebnisse und mutigere Inhalte – da ist jede zusätzliche Abstimmungskomplexität kontraproduktiv!“
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