>> Lesestoff, interessante Berichte & Top-News

Auto: Kinder immer richtig sichern

Solange Kinder jünger als 13 Jahre alt sind oder kleiner als 150 Zentimeter, müssen sie im Auto in einem geprüften Kindersitz oder auf einer Sitzerhöhung Platz nehmen. Ein Gesetz, das den Nachwuchs vor Verletzungen schützen und im Ernstfall das Leben retten kann. „Die Kindersitz-Auswahl ist riesig. Beim Kauf sollte immer das Prüfsiegel ‚ECE-R 44/03‘ wahlweise ‚44/04‘ oder das der neuen Norm ‚ECE-R 129‘ beachtet werden, das auf dem Sitz vollständig zu sehen sein muss“, sagt Steffen Mißbach, Kfz-Sicherheitsexperte bei TÜV Rheinland. Auf gebrauchte Sitze aus fremder Hand verzichten, da eventuelle Schäden nicht auf Anhieb zu erkennen sind. „Zudem immer testen, ob das Kind in den Sitz und dieser ins Auto passt. Unproblematisch sollte auch das Herausnehmen oder Hineinsetzen des Kindes sein“, so der Experte.

Kleinkinder bis zum Alter von 15 Monaten sollten nur mit dem Gesicht Richtung Rückbank fahren, je fester der Sitz im Auto fixiert ist, desto sicherer der Transport. Isofix-Halterungen sind dabei eine gute Wahl. Wo der Sitz im Auto montiert wird, bleibt jedem selbst überlassen. Für Steffen Mißbach sprechen aber zwei Punkte gegen den Beifahrersitz: „Der Beifahrerairbag, der beim Auslösen zu Verletzungen führen kann, sowie das erhöhte Ablenkungspotenzial für den Fahrer.“

Straffer Gurt ist entscheidend
Generell gilt: Der Schutz ist nur gewährleistet, wenn der Gurt im Sitz eng anliegt. Zieht das Kind seine Jacke aus, muss er nachgezogen werden, eine Decke gehört über, nicht unter den Gurt. „Die Gurte sollten so straff wie möglich am Körper des Kindes sitzen, es sollte sich dabei jedoch noch wohlfühlen“, weiß Mißbach. „Eine allgemeine Regel gibt es aufgrund der Modellvielfalt nicht, maßgeblich ist immer die Gebrauchsanweisung des Sitzes.“

Passende Sitze für die Flugreise
Bei Flugreisen sind für unter Zweijährige passende Sitze mit dem Label „For use in aircraft“ zu empfehlen. Vor der Reise sollten die Eltern die Airline kontaktieren und den Sitz ankündigen. Einen Hinweis gibt bei der Buchung auch das TÜV Rheinland-Siegel „Child Seats Welcome“, das bestätigt, dass die entsprechend geprüften Kindersitze genutzt werden dürfen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Wolfgang Partz
Pressesprecher Mobilität
Telefon: +49 (221) 806-2290
E-Mail: wolfgang.partz@de.tuv.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel