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Insolvenz der MS „Antofagasta“ – So werfen Anleger den Rettungsanker

Die MS „Antofagasta“ des FHH Fonds Nr. 40 ist insolvent. Am 3. März 2017 eröffnete das Amtsgericht Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren (Az. 67b IN 53/17). Betroffene Anleger sollten spätestens jetzt den rettenden Anker werfen und ihre Ansprüche prüfen lassen, so der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS).

Das Fondshaus Hamburg legte im Juni 2009 den geschlossenen Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 40 MS „Antofagasta“ GmbH & Co. KG auf. Interessierte Anleger konnten sich ab einer Summe von 15.000 Euro an diesem beteiligen. Schnell zeigten sich jedoch die Auswirkungen der Schifffahrtskrise. Aufgrund niedriger Charterraten fielen die Renditen nicht wie prognostiziert aus. Nun hat die Krise zur Insolvenz des Fonds geführt.

H.Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Damit die Anleger mit ihren Investitionen nicht auch Schiffbruch erleiden, sollten diese rechtzeitig den Rettungsanker werfen. Noch haben sie die Chance dazu, da mögliche Ansprüche bisher nicht verjährt sind.“ Erst zehn Jahre nach Zeichnung einer Anlage tritt absolute Verjährung ein.

Für Ansprüche kommen beispielsweise Berater oder Vermittler in Betracht. Der DFMS-Geschäftsführer: „Es häufen sich Gerichtsurteile, in denen diese zu Schadensersatz verpflichtet werden, weil sie Kunden nicht anlage- und anlegergerecht beraten haben. Im Einzelfall gilt deshalb fachmännisch zu prüfen, ob Anleger unter anderem über Risiken und etwaige Provisionen aufgeklärt wurden. Hierfür können sich Betroffene sehr gern an den DFMS wenden. Unsere Vereinsanwälte bieten eine kostenfreie Erstbewertung an.“

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