Im Dezember 2012 gegründet, sah der vierte Venture Plus Fonds die Beteiligung an vielversprechenden Unternehmen vor, um so Gewinne zu erzielen. Die letzten Bilanzen sollen jedoch Verluste in Millionenhöhe ausweisen. H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Ist von Seiten der Fondsgesellschaft tatsächlich die Auflösung angedacht, wäre sicherlich dort der Grund zu suchen.“
Zumindest scheint es Probleme zu geben. „Eine Fondsgesellschaft setzt den Vertrieb ihrer Anlage schließlich nicht grundlos auf unbestimmte Zeit aus“, erklärt Heinze. Da Anlegern so der Verlust ihrer Einlagen droht, sollten sie schon jetzt nach Wegen suchen, dies zu verhindern. Eine fachmännische Prüfung ist deshalb ratsam. Der DFMS-Geschäftsführer: „Wurden Anleger nicht ordnungsgemäß über die anlagespezifischen Risiken aufgeklärt, könnten sich daraus Ansprüche für sie ergeben.“ Auch sollte erörtert werden, ob wichtige Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung ermöglichen. Die Vereinsanwälte des DFMS stehen sehr gern für eine kostenfreie Erstberatung zur Verfügung.
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